Gesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz neuerlich abgeändert wird (2. Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle) | Omnilex
Gesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz neuerlich abgeändert wird (2. Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle)
LGBL_OB_19670531_27Gesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz neuerlich abgeändert wird (2. Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.05.1967
Fundstelle
LGBl. Nr. 27/1967 12. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Gesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz neuerlich abgeändert wird (2. Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle)
Text
"(2) Die Schüler des Polytechnischen Lehrganges sind unter Bedachtnahme auf eine für die Unterrichtsführung erforderliche Mindestschülerzahl nach ihrer Vorbildung in Klassen zusammenzufassen."
2.Im § 39 wird der Satzteil "§ 37" ersetzt durch
"§ 38 'Artikel 2.
Dieses Gesetz tritt mit 1. September 1966 in Kraft.
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