Verordnung der Oö. Landesregierung, womit die Verwendung bestimmter Formulare im Jagdabgabe-Bemessungsverfahren angeordnet wird (Jagdabgabe-Formularverordnung)
LGBL_OB_19670417_19Verordnung der Oö. Landesregierung, womit die Verwendung bestimmter Formulare im Jagdabgabe-Bemessungsverfahren angeordnet wird (Jagdabgabe-Formularverordnung)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
17.04.1967
Fundstelle
LGBl. Nr. 19/1967 8. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 3. April 1967, womit die Verwendung bestimmter Formualre im Jagdabgabe-Bemessungsverfahren angeordnet wird (Jagdabgabe-Formularverordnung).
In Durchführung des § 5 Abs. 2 des O. ö. Jagdabgabegesetzes, LGB1.
Nr. 10/1967, wird verordnet:
§ 1.
Bei der Einholung einer Erklärung der zur Entrichtung der Jagdabgabe Verpflichteten über die zur Bemessung der Jagdabgabe erforderlichen Daten sind die in den Anlagen 1 und 2 dieser Verordnung umschriebenen Formulare zu verwenden.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1967 in Kraft.
Für die o. ö. Landesregierung:
Dr. Gleißner
Landeshauptmann
Seite 22Landesgesetzblatt für Oberösterreich. Jahrgang 1967.
Bemessungsregisterpost:
Genossenschaftsjagd
Anlage 1
Abgabeerklärung
für das Jagdjahr 19
zur Bemessung der Abgabe für die Ausübung des Jagdrechtes nach dem
O. ö. Jagdabgabegesetz, LGB1. Nr. 10/1967
i. (Allgemeine Angaben)
1.Das Jagdrecht in der Genossenschaftsjagd
ist verpachtet - nicht verpachtet *)
a)an den Jagdpächter: Beruf:
wohnhaft in
b)an die Jagdgesellschaft:
Jagdleiter: Beruf:
wohnhaft in
c)an die juristische Person:
Jagdverwalter: Beruf:
wohnhaft in
2.Art der Verpachtung:
a) durch öffentliche Versteigerung *)
b) durch freies Übereinkommen *)
c) durch Erneuerung des Pachtvertrages *)
3.Flächenausmaß:
Größe des Gemeindegebietes ha a m2
abzüglich aller festgestellten Eigenjagdgebiete, Jagdein
schlüsse und Arrondierungsgebiete ha a m2
zuzüglich aller zugeschlagenen Arrondierungsgebiete . .
ha a m2
Somit gemäß §§ 7 und 10 des O. ö. Jagdgesetzes,
LGB1. Nr. 32/1964, festgestelltes Flächenausmaß des ge
nossenschaftlichen Jagdgebietes ha a m2
*) Unzutreffendes streichen!
Schwarz umrahmte Teile sind vom Abgabepflichtigen nicht auszufüllen!
Landesgesetzblatt für Oberösterreich. Jahrgang 1967. 8.
Stück. Nr. 18 u. 19.
Seite 23
II.Anlage 1 (Rückseite)
(Angaben über Bemessungsgrundlagen)
Pachtschillings: S g
b) Art, Umfang und Wert aller vom Pächter während des Jagdjahres
zu er
bringenden Nebenleistungen:
S g
Summe des der Abgabe unterliegenden Jagd-wertes: S g
Der Pachtvertrag enthält eine Wertsicherungsklausel: ja -
nein*)
III. Anmerkungen:
.., am .¦
Unterschrift
Berechnung der Abgabe:
Zur Beachtung!
Diese Abgabeerklärung ist genauestens auszufüllen, zu unterschreiben und binnen drei Wochen nach Zustellung bei der Landesgefällsstelle beim Amt der o. ö. Landesregierung, Linz, Landhaus, einzureichen. Abgabeerklärungen ohne Unterschrift gelten als nicht abgegeben. Es wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 6 Abs. 1 des O. ö.
Jagdabgabegesetzes eine Handlung oder Unterlassung, wodurch die
Abgabe verkürzt oder einer Verkürzung ausgesetzt wird, als
Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis zum Zehnfachen des
Betrages zu bestrafen ist, um den die Abgabe verkürzt oder der
Verkürzung ausgesetzt wird. Ferner begeht derjenige eine
Verwaltungsübertretung und wird mit einer Geldstrafe bis zu
dreitausend Schilling bestraft, der die im § 5 dieses Gesetzes
umschriebene Mitteilungspflicht verletzt.
Schwarz umrahmte Teile sind vom Abgabepflichtigen nicht auszufüllen!
Unzutreffendes streichen!
Seite 24
Landesgesetzblatt für Oberösterreich. Jahrgang 1967. 8.
Stück. Nr. 18 u. 19.
Bemessungsregisterpost: ..
Eigen jagd
Anlage 2
Abgabeerklärung
für das Jagd jähr 19
zur Bemessung der Abgabe für die Ausübung des Jagdrechtes nach dem
O. ö. Jagdabgabegesetz, LGB1. Nr. 10/1967
Bezeichnung a) der angrenzenden genossenschaftlichen Jagdgebiete
Gesamtflächenausmaß des festgestellten genossenschaftlichen
Jagdgebietes in Hektarjährlicher Pachtschilling einschließlich des Wertes aller Nebenleistungen
s g
1
Summe:
Durchschnittshektarwert: Jagdwert:
") Nur bei teilweise verpachteten Jagdrechten auszufüllen. "} Nur auszufüllen, wenn kein genossenschaftliches Jagdgebiet an das Eigenjagdgebiet angrenzt.
Schwarz umrahmte Teile sind vom Abgabepflichtigen nicht auszufüllen!
Landesgesetzblatt für Oberösterreich. Jahrgang 1967. 8. Stück.
Nr. 18 u. 19.Seite 25
III.Anlage 2 (Rückseite)
(Angaben über Bemessungsgrundlagen verpachteter Eigenjagdgebiete)
Flächenausmaß des verpachteten Eigenjagdgebietes: ha *)
Name, Beruf und Anschrift des Pächters: _
Pachtdauer: von bis
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