Gesetz, mit dem das Oö. Verwaltungsabgabengesetz abgeändert wird (Oö. Verwaltungsabgabengesetznovelle 1966)
LGBL_OB_19670215_8Gesetz, mit dem das Oö. Verwaltungsabgabengesetz abgeändert wird (Oö. Verwaltungsabgabengesetznovelle 1966)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
15.02.1967
Fundstelle
LGBl. Nr. 8/1967 4. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
"(5) Die Einhebung der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung fällt in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde."
3.§ 2 Abs. 1 hat zu lauten:
"(1) Für das Ausmaß der Verwaltungsabgaben sind die von der Landesregierung durch Verordnung zu erlassenden Tarife maßgebend, die für den einzelnen Abgabefall das Ausmaß von zweitausendfünfhundert Schilling nicht überschreiten dürfen."
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