Verordnung der Oö. Landesregierung, womit die Erklärung des Gebietes der Gemeinden Hinterstoder und St. Pankraz als Fremdenverkehrsgebiet „Stodertal" widerrufen und das Fremdenverkehrsgebiet „Hinterstoder" neu geschaffen wird
LGBL_OB_19650415_15Verordnung der Oö. Landesregierung, womit die Erklärung des Gebietes der Gemeinden Hinterstoder und St. Pankraz als Fremdenverkehrsgebiet „Stodertal" widerrufen und das Fremdenverkehrsgebiet „Hinterstoder" neu geschaffen wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
15.04.1965
Fundstelle
LGBl. Nr. 15/1965 5. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 29. März 1965, womit die Erklärung des Gebietes der Gemeinden Hinterstoder und St. Pankraz als Fremdenverkehrsgebiet „Stodertal" widerrufen und das Fremdenverkehrsgebiet „Hinterstoder" neu geschaffen wird.
In Durchführung der §§ 2 und 3 des O. ö. Fremdenverkehrsgesetzes 1965, LGB1. Nr. 64/1964, wird verordnet:
§ 1.
Die Erklärung des Gebietes der Gemeinden Hinterstoder und St. Pankraz als Fremdenverkehrsgebiet „Stodertal" (Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 10. November 1952, LGB1. Nr. 47) wird widerrufen.
§ 2.
Das Gebiet der Gemeinde Hinterstoder wird zum Fremdenverkehrsgebiet „Hinterstoder" erklärt.
§ 3.
Als Name des neuen Fremdenverkehrsgebietes gilt die im § 2 angeführte Gebietsbezeichnung.
§ 4.
Die Erklärung zum Fremdenverkehrsgebiet (§ 2) schließt die Errichtung eines Fremdenverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten des Fremdenverkehrsgebietes als Mitglieder angehören, in sich.
§ 5.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.