Gesetz über die Aufnahme einer Anleihe durch die Stadtgemeinde Linz
LGBL_OB_19630620_42Gesetz über die Aufnahme einer Anleihe durch die Stadtgemeinde LinzGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
20.06.1963
Fundstelle
LGBl. Nr. 42/1963 16. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Der o. ö. Landtag hat beschlossen:
§ 1.
Die Stadtgemeinde Linz ist berechtigt, im Jahre 1963 eine Anleihe gegen Teilschuldverschreibungen bis zur Höhe von hundert Millionen Schilling aufzunehmen.
§ 2.
Mit dem Erlös der Anleihe sind Investitionen durchzuführen.
§ 3.
Für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Anleihe kann die Stadtgemeinde Linz die Haftung mit ihrem gesamten Vermögen und mit ihren Abgabeneinnahmen übernehmen.
§ 4. Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 17. Mai 1963 in Kraft.
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