Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Bildung eines eigenen Fremdenverkehrsgebietes "Grein an der Donau"
LGBL_OB_19630606_37Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Bildung eines eigenen Fremdenverkehrsgebietes "Grein an der Donau"Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
06.06.1963
Fundstelle
LGBl. Nr. 37/1963 15. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 6. Mai 1963 betreffend die Bildung eines eigenen Fremdenverkehrsgebietes "Grein an der Donau".
In Durchführung der §§2 und 3 des Fremdenverkehrsgesetzes, LGBl. Nr. 15/1951, wird verordnet:
§ 1.
Das Gebiet der Stadtgemeinde Grein wird aus dem Fremdenverkehrsgebiet Strudengau (Verordnungen der o. ö. Landesregierung LGBl. Nr. 8/1954, LGB1. Nr. 56/1957 und LGBl. Nr. 41/1958) ausgeschieden und zum neuen Fremdenverkehrsgebiet "Grein an der Donau" erklärt.
§ 2.
Als Name des Fremdenverkehrsgebietes gilt die im § 1 angeführte Gebietsbezeichnung.
§ 3.
Die Erklärung gemäß § 1 schließt die Errichtung eines Fremdenverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten dieses Gebietes als Mitglieder angehören, in sich.
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.