Gesetz, mit dem das Landes - Wohnungs- und Siedlungsfondsgesetz abgeändert wird
LGBL_OB_19620508_10Gesetz, mit dem das Landes - Wohnungs- und Siedlungsfondsgesetz abgeändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
08.05.1962
Fundstelle
LGBl. Nr. 10/1962 8. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
"§ 4.
Voraussetzungen für die Gewährung von Fondshilfe.
(1)Die Fondshilfe kann gewährt werden:
(2)Fondshilfe darf nur für Bauten in Oberösterreich gewährt werden."
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