Verordnung der Oö. Landesregierung über die Dienstbekleidung der Feuerwehren (Feuerwehr-Dienstbekleidungsverordnung)
LGBL_OB_19620208_2Verordnung der Oö. Landesregierung über die Dienstbekleidung der Feuerwehren (Feuerwehr-Dienstbekleidungsverordnung)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
08.02.1962
Fundstelle
LGBl. Nr. 2/1962 2. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 18. Dezember 1961 über die Dienstbekleidung der Feuerwehren (Feuerwehr-Dienstbekleidungsverordnung).
In Durchführung des § 27 in Verbindung mit den §§ 35 und 50 sowie § 62 Abs. 2 der O. ö. Feuerpolizeiordnung, LGB1. Nr. 8/1953, wird verordnet:
I. ALLGEMEINES.
§ 1.
Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt wird, für die Organe und Hilfsorgane des O. ö. Landes-Feuerwehrverbandes, für die Freiwilligen Feuerwehren, die Betriebsfeuerwehren und die Pflichtfeuerwehren.
II. DIENSTBEKLEIDUNG.
Mütze.
§ 2.
(1)Die Mütze ist aus dunkelrotbraunem Tuch oder Kammgarnstoff angefertigt. Sie besteht aus dem Deckel, dem Seitenteil, dem Nackenschutz und dem Schirm.
(2)Der Deckel hat eine ovale Form und ist je nach der Kopfweite 21 bis 24 cm lang und 47 bis 19 cm breit. Er ist mit dem oberen Rand des Seitenteiles
durch eine 3 mm breit gesteppte Naht verbunden. Diese Naht ist bei Mützen für Träger eines Stabsoffiziersdienstgrades mit einem 3 mm starken Goldpassepoil eingefaßt.
(3)Der Seitenteil besteht aus zwei gleichgroßen Stoffteilen, welche vorne und hinten zusammengenäht sind. Der Seitenteil ist vorne 9 cm und hinten 6 cm hoch. Vorne wird der Seitenteil durch eine 1,5 cm breite Stahlfeder gestützt. Rechts und links der Stahlfeder ist der Seitenteil innen durch einen stärkeren Faden etwas zusammengezogen, wodurch der Seitenteil vorne rechts und links je eine kleine Vertiefung erhält; zwischen diesen beiden Vertiefungen entsteht dadurch vor der Stahlfeder der Tupf.
(4)Der Schirm ist sichelförmig; er ist in der Mitte 5,5 cm breit, die Innenkante ist 27 cm lang. Der Schirm ist mit einer Einlage versteift und vorne derart am Seitenteil angenäht, daß er in einer Neigung von 20 bis 25 Grad schräg abwärts zeigt.
(5)Der Nackenschutz liegt über dem Seitenteil. Er ist hinten 4,5 cm und vorne bei den Schirmenden 6 cm breit. Die beiden Enden des Nackenschutzes
sind halbkreisförmig ausgenommen und vorne am Seitenteil durch zwei Knöpfe miteinander verbunden. Die Knöpfe sind am rechten Ende des Nackenschutzes jeweils 1 cm von der oberen und der unteren Kante und 1 cm von der vorderen Kante entfernt angebracht. Dazu passend sind am linken
Ende des Nackenschutzes 2 Knopflöcher eingenäht.
Alle offenbleibenden Kanten sind eingebugt und 3 mm breit durchgesteppt.
(6) Deckel und Seitenteil der Mütze sind gefüttert.
(7) An der Mütze ist vorne am Tupf die Mützenkokarde angebracht. Die Mützenkokarde ist kreisförmig und hat einen Durchmesser von 3 cm. In der Mitte befindet sich das kreisrunde Wappenschild; es hat einen Durchmesser von 12 mm und zeigt die Farben rot-weiß-rot untereinander angeordnet. Das Wappenschild ist 4 mm breit eingefaßt und daran anschließend viermal spiralförmig von einer 2 mm breiten gedrehten Schnur umwunden. Diese Teile der Kokarde liegen über einem 1 cm hohen, kegel-stumpfförmigen, mit gelbem Stoff überzogenen Kokardenstock. Die Einfassung und die gedrehte Schnur sind bei Mützenkokarden für Träger eines Verwaltungs-, Offiziers-, höheren Offiziers- und Stabsoffiziersdienstgrades aus gelbem Gespinst; für Träger der übrigen Dienstgrade sind sie aus weißem Gespinst.
Mantel.
§ 3.
(1)Der Mantel ist aus dunkelrotbraunem Tuch oder Kammgarnstoff angefertigt und gefüttert. Er reicht bis zur halben Wade. Alle Kanten sind mit einem 1,5 cm breiten Stepp versehen.
(2)Jedes Vorderteil ist mit einem Revers gearbeitet. Der Revers führt bis zum dritten Knopf von oben und ist so gearbeitet, daß der Mantel auch geschlossen getragen werden kann. Die Oberkante des Revers ist 13 cm breit, die Außenkante ist 24 cm lang. Kragenspitzen und Reversspitzen sind abgerundet.
(3) In jedem Vorderteil sind 0,5 cm vom Stepp entfernt Knopflöcher eingenäht. Das obere Knopfloch ist 3,5 cm von der oberen Kante des Revers entfernt. Die übrigen vier Knopflöcher haben voneinander gleichen Abstand und sind so angeordnet, daß das dritte Knopfloch von oben in der Schlußtiefe liegt. Diesen vier Knopflöchern entsprechend sind auf jedem Vorderteil 4 Knöpfe angenäht, und zwar so, daß bei hochgeschlossenen Vorderteilen die beiden obersten Knöpfe 21 cm und die beiden untersten Knöpfe 16 cm nebeneinander entfernt liegen.
(4)In jedes Vorderteil ist parallel zur Schlußtiefe
eine Seitentasche eingeschnitten. Der Tascheneingriff ist 18 cm breit. Die Seitentasche ist 22 cm tief. Jede Seitentasche wird von einer 20 cm breiten und
10 cm langen Taschenklappe bedeckt. Die Taschenklappe ist mit Stoff gestürzt und an den Ecken leicht abgerundet; sie ist 5 cm oberhalb des Tascheneingriffes aufgesteppt.
(5)Im Futter jedes Vorderteiles ist in Armlochhöhe eine 15 cm breite und 20 cm tiefe Tasche eingenäht, die mit Schlaufe und Knopf geschlossen werden kann.
(6) Der Rückenteil hat in der Mitte eine bis zur Schlußtiefe zugenähte verriegelte waagrecht zugesteppte Falte. Daran schließt der Schlitz, der je nach Mantellänge 40 bis 55 cm lang ist und einen 4,5 cm breiten Untertritt hat. 'Am Untertritt sind vier kleine Knöpfe, die voneinander gleichen Abstand haben, angebracht. Am übertritt befinden sich dazu passend vier verdeckte Knopflöcher.
(7)Zu beiden Seiten des Rückenteiles sind die Dragonerleisten angebracht. Jede Dragonerleiste ist oben 4,5 cm und unten 6 cm breit; jede Dragonerleiste ist 25 cm lang. Der obere und der untere Rand der Dragonerleiste verlaufen parallel zur Schlußtiefe. Bei angeknöpftem Dragoner ist der obere Teil der Dragonerleiste 0,5 cm sichtbar. An jeder Dragonerleiste ist in der Höhe der Schlußtiefe zum zugehörigen Knopfloch im Dragoner passend der Dragonerknopf angenäht.
(8)Der Dragoner ist 8 cm breit und reicht gespannt über den ganzen Rückenteil. Je 3,5 cm vom linken und vom rechten Rand und 4 cm vom oberen und vom unteren Rand des Dragoners sind die beiden Dragonerknopflöcher eingenäht.
(9)Die Ärmel haben einen 20 cm langen oben offenen Aufschlag, der an der Ellbogennaht festgenäht ist.
(10)Der Kragen ist zum ausgeschlagenen Revers passend gearbeitet. Er ist vorne an der Kante 11 cm und hinten 5,5 cm breit. Die Kragenspitzen sind
abgerundet. Die Kragenspitze ist von der Reversspitze 6 cm entfernt.
(11)An jedem Ende des Kragens ist eine Patte so angenäht, daß sie längs des Kragens liegt, ihre Breitseite vom vorderen Kragenrand 1,5 cm entfernt ist und die beiden Enden der Breitseite und die Spitze der Patte jeweils gleichen Abstand vom oberen und vom unteren Kragenrand haben. Die Patten sind aus hellrotem Tuch und 8 bis 9 cm lang; sie haben eine größte Breite von 3,5 cm. 2,5 cm von der Spitze der Patte entfernt ist in gleichem Abstand von den beiden Seiten der Patte ein Knopf mit Splinte durch die Patte durchgesteckt.
(12) Bei den Mänteln für Träger eines Verwaltungs-, Offiziers-, höheren Offiziers- und Stabsoffiziersdienstgrades sind die abgesteppten Kanten mit hellrotem Egalisierungstuch passepoiliert. Die Kragen der Mäntel für Träger dieser Dienstgrade sind mit dunkelrotbraunem Samt überzogen.
Regenmantel.
§ 4.
(1)Der Regenmantel ist dunkelgrau, beiderseits
gummiert und reicht bis etwas über die halbe Wade.
(2)In das linke Vorderteil sind 3 cm von der
Längskante entfernt fünf Knopflöcher eingearbeitet. Das oberste Knopfloch ist 2,5 cm vom unteren Kragenrand entfernt. Der Abstand der Knopflöcher
voneinander beträgt 15 cm. Am linken Vorderteil sind dazu passend fünf Knöpfe angebracht, die durch eine auf der Innenseite des Vorderteiles aufgeklebte
Gummibeilage und einen kleinen Gegenknopf gehalten werden.
(3)In jedes Vorderteil ist knapp unterhalb des Gürtels eine schräg gestellte Seitentasche mit Leisten eingenäht. Die Leiste ist 3,5 cm breit, vorne 2 cm abgeschrägt und 20 cm lang.
(4)Am oberen Rand des Rückenteiles ist an der Innenseite eine ungefähr 21 cm nach abwärts reichende luftdurchlässige Einlage angesetzt. Am
Rückenteil außen ist ein 29 cm langer unten offenliegender Sattel aus gummiertem Stoff aufgelegt. Der Schlitz am unteren Rückenteil ist je nach Mantellänge 40 bis 50 cm lang und am oberen Abschluß
mit einem aus gummiertem Stoff unterlegten Dreieck abgesteppt.
(5)Der Kragen ist vorne an der Kante 10 cm und hinten 9 cm breit. Er kann mit dunkelgrauem Schnürlsamt überzogen sein. Die Kragenspitzen sind
abgerundet. Bei geschlossenem Kragen stehen die beiden Vorderkanten in einem Winkel von 70 Grad zueinander. .
(6) An jedem Ende des Kragens ist eine Patte so angenäht, daß sie längs des Kragens liegt, ihre Breitseite vom vorderen Kragenrand 1,5 cm entfernt ist und die beiden Enden der Breitseite und die Spitze der Patte jeweils gleichen Abstand vom oberen und vom unteren Kragenrand haben. Die Patten sind aus hellrotem Kunststoff und 8 bis 9 cm lang; sie haben eine größte Breite von 3,5 cm. 2,5 cm von der Spitze der Patte entfernt ist in gleichem Abstand von den beiden Seiten der Patte ein kleiner Knopf mit Splint durch die Patte durchgesteckt.
(7) Der Gürtel ist aus doppelt zusammengelegtem gummiertem Stoff angefertigt, 4 cm breit und um 20 cm kürzer als die Taillenweite des Gummimantels. Der Gürtel wird durch zwei in der Taillentiefe an den beiden Zusammensetznähten angenähten 5 cm langen und 0,5 cm breiten Schlaufen eingezogen und mit einer dornlosen Schnalle aus Kunststoff so zusammengehalten, daß das Mittelstück der Schnalle auf der Kante des linken Vorderteiles zu liegen kommt.
Pelerine.
§ 5.
(1)Die Pelerine ist aus wasserdicht imprägniertem dunkelbraunem Strichloden angefertigt, ungefüttert und reicht bis etwas über die halbe Wade. Sie ist im Dreiviertelrad geschnitten und hat je nach Brustweite eine untere Weite von 3,20 m bis 3,50 m.
(2)Die linke Kante der Pelerine reicht 3,5 cm über den Kragenansatz und ist mit einer Unterschubleiste gearbeitet. 2 cm vom Kantenrand entfernt sind fünf Knopflöcher so eingenäht, daß sie je nach Länge der Pelerine 10 bis 14 cm voneinander entfernt liegen; das obere Knopfloch ist 3,5 cm vom Kragenansatz entfernt. In der Mitte von Knopfloch zu Knopfloch ist ein Riegel genäht. Zu den Knopf löchern passend sind an der rechten Kante der Pelerine fünf Knöpfe angenäht.
(3)In die Pelerine ist vorne links und rechts vom vorderen Kragenansatz 16 cm entfernt eine 4 cm breite und 45 cm lange Ausgriffsleiste so angenäht, daß ihr oberes Ende von der Brustmitte 22 cm entfernt liegt.
(4)6 cm links und rechts der Rückenmitte ist je
ein Tragband unter den Kragen eingeschoben und mitgesteppt. Die Tragbänder sind 70 cm lang und 3 cm breit. Am linken Tragband sind am unteren
Ende zwei Knopflöcher eingenäht. Das erste Knopfloch ist 2 cm und das zweite Knopfloch ist 12 cm vom Ende entfernt. Dazu passend sind am rechten
Tragband zwei Knöpfe angenäht.
(5)Der Kragen ist vorne und hinten 5,5 cm breit. Vorne an der Kante ist der Kragen 1 cm hoch. Der Kragen wird mit einem Haftelpaar geschlossen.
Die Kragenspitzen sind abgerundet Bei geschlossenem Kragen stehen die beiden Vorderkanten in einem Winkel von 70 Grad zueinander.
(6) Die Kragen der Pelerinen für Träger eines Verwaltungs-, Offiziers-, höheren Offiziers- und Stabsoffiziersdienstgrades sind mit dunkelrotbraunem Samt überzogen.
(7) An jedem Ende des Kragens ist eine Patte so angenäht, daß sie längs des Kragens liegt, ihre Breitseite vom vorderen Kragenrand 1,5 cm entfernt ist und die beiden Enden der Breitseite und die Spitze der Patte jeweils gleichen Abstand vom oberen und vom unteren Kragenrand haben. Die Patten sind aus hellrotem Tuch und 8 bis 9 cm lang; sie haben eine größte Breite von 3,5 cm. 2,5 cm von der Spitze der Patte entfernt ist in gleichem Abstand von den beiden Seiten der Patte ein kleiner Knopf mit Splinte durch die Patte durchgesteckt.
Rock.
§ 6.
(1) Der Rock ist aus dunkelrotbraunem Loden, Tuch oder Cord angefertigt und gefüttert. Er reicht bis zum unteren Gesäßende. Alle Kanten mit Ausnahme der unteren Ärmelränder sind mit einem 0,5 cm breiten Stepp versehen.
(2)Jedes Vorderteil ist mit einem Revers gearbeitet. Der Revers hat eine größte Breite von 8 cm. Die Oberkante des Revers ist 6 cm breit, die
Außenkante ist 20 cm lang. Die Oberkante des Revers und die Vorderkante des Kragens stehen in einem spitzen Winkel zueinander. Kragenende und
Reversende sind voneinander 2,5 cm entfernt. Vom Schnittpunkt der vorderen Kragenkante mit der Oberkante des Revers verläuft der Revers 5 cm
schräg nach oben zum Reversbug. Kragenspitzen und Reversspitzen sind abgerundet.
(3)Am linken Vorderteil sind 3 cm von der Kante entfernt in gleichen Abständen voneinander vier Knopflöcher so eingenäht, daß das obere Knopfloch
20 cm von der Reversspitze entfernt ist und das vierte Knopfloch in der Schlußtiefe liegt. Diesen vier Knopflöchern entsprechend sind am rechten Vorderteil 3 cm von der Kante entfernt vier Knöpfe angenäht.
(4)Auf jedem Vorderteil ist eine Brusttasche auf
gesteppt, die je nach Brustweite 14 bis 15 cm breit und 15 bis 17 cm lang ist. Jede Brusttasche hat in der Mitte eine 3 cm breite, senkrechtstehende, zusammengenähte, nach außen liegende Quetschfalte
und eine Taschenklappe. Die Taschenklappen sind 7 cm lang und am unteren Ende vom linken und vom rechten Rand zur Mitte hin 1 cm tief ausge
schweift. Oberhalb der mittleren der dadurch gebildeten drei Zacken ist 1,5 cm vom Zackenende entfernt ein senkrecht stehendes Knopfloch eingenäht. Dazu passend ist auf der Quetschfalte ein Knopf angenäht. Die Zacken der Taschenklappen
und die unteren Ecken der Brusttaschen sind abgerundet. Die Brusttaschen sind auf die Vorderteile je nach brößen 9 bis 12 cm von der vorderen Kante
entfernt so aufgesteppt, daß bei geschlossener Bluse
die Zacken der Taschenklappen mit dem obersten
der entlang der Kante am linken Vorderteil eingenähten Knopflöcher in einer Parallele zur Schlußtiefe liegen.
(5)In jedes Vorderteil ist parallel zur Schlußtiefe
eine 16 cm breite und 20 cm tiefe Seitentasche eingeschnitten. Der Tascheneingriff jeder Seitentasche liegt 21,5 cm oberhalb des unteren Randes des Rockes. Jede Seitentasche ist von der Kante des
Vorderteiles und vom Rückenteil gleichweit entfernt, jede Seitentasche wird von einer 17 cm breiten und 8 cm langen Taschenklappe bedeckt.
Beide Taschenklappen sind auf die Vorderteile so
aufgesteppt, daß bei geschlossenem Rock die Zacken
der Taschenklappen in einer Parallele zur Schlußtiefe liegen. Dazu passend ist auf der Tasche ein Knopf angenäht. Die Zacken der Taschenklappen sind abgerundet.
(6) In das Futter jedes Vorderteiles ist in Armlochhöhe eine 15 cm breite und 20 cm tiefe Tasche eingenäht, die mit Schlaufe und Knopf geschlossen werden kann.
(7) Der Rückenteil ist im Sakkoschnitt mit oder ohne Mittelnaht gearbeitet.
(8) Der Kragen ist an der vorderen Kante 6 cm und hinten 4 cm breit. Die vorderen Kanten verlaufen parallel zur Schlußtiefe.
(9)Auf der linken Schulter über der Vorder- und Rückenteil verbindenden Naht ist die Schulterspange angebracht. Sie besteht aus einer 6 mm breiten vierkantigen Schnur. Die Schnur ist um den 5 cm vom Kragenansatz entfernt angenähten Schulterspangenknopf gelegt und an beiden Enden in die Ärmelnaht versenkt. Die Schulterspange wird durch
die in der Mitte liegende Schlaufe zusammengehalten.
(10)Die Schulterspange ist für Träger von Verwaltungs-, Offiziers-, höheren Offiziers- und Stabs offiziersdienstgraden goldgelb, für Träger von Chargendienstgraden silbrig und für Träger von Mannschaftsdienstgraden rot.
(11)Die Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren
und von Pflichtfeuerwehren, die Organe und Hilfsorgane des O. ö. Landes-Feuerwehrverbandes und die Hilfsorgane der Bezirks- und Abschnitts-Feuerwehrkommandanten tragen am linken Ärmel des
Rockes an der dem Körper abgewandten Seite das
Ärmelabzeichen. Das Ärmelabzeichen ist 14 cm
unterhalb der Schulterspange angenäht, hat die
Form eines Schildes und ist 7,5 cm hoch und 5 cm breit. Es zeigt das in dunkelbraunes Tuch eingestickte von einem halbkreisförmigen wappenroten Eichenlaubkranz eingefaßte in Farben dargestellte Landeswappen.
(12)Die Mitglieder von Betriebsfeuerwehren tragen als Ärmelabzeichen das Firmenabzeichen. Form und Ausführung dieses Ärmelabzeichens bedürfen
der Genehmigung der Landes-Feuerwehrleitung.
(13)Am Rock des Trägers eines Ehrendienstgrades
ist das Ärmelabzeichen von einem halbkreisförmigen in gelber Seide gestickten 11 cm langen und 13 mm breiten Eichenlaubkranz eingefaßt.
(14)Die Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren und von Pflichtfeuerwehren, die Organe und Hilfsorgane des O. ö. Landes-Feuerwehrverbandes und
die Hilfsorgane der Bezirks- und Abschnitts-Feuerwehrkommandos tragen unmittelbar über dem Ärmelabzeichen ein 2 cm breites nach abwärts geschwungenes Schriftband aus dunkelbraunem Tuch. In das Schriftband ist der Name der Feuerwehr rot eingestickt. In das Schriftband für Organe und Hilfsorgane des O. ö. Landes-Feuerwehrverbandes ist
gelb eingestickt: "O. ö. Landes-Feuerwehrverband",
in das Schriftband für Hilfsorgane der Bezirks-Feuerwehrkommandos ist gelb eingestickt: "Bezirks-Feuerwehrkommando", in das Schriftband für Hilfsorgane der Abschnitts-Feuerwehrkommandos ist
gelb eingestickt: "Abschnitts-Feuerwehrkommando".
Bluse.
§ 7.
(1) Die Bluse besteht aus dunkelrotbraunem leichtem Baumwollpopeline; sie ist vorne offen gearbeitet; sie hat einen 3,5 cm breiten übertritt und einen 3,5 cm breiten Untertritt. Die Bluse ist unten mit einer 6 cm breiten Passe, die von der linken bis zur rechten Vorderkante reicht, abgeschlossen. Bis 10 cm von der linken Vorderkante und 10 cm von der rechten Vorderkante ist die Passe flach an das Vorderteil angenäht. Im übrigen ist die Passe so angenäht, daß die Mehrweiten der Vorder- und Rückenteile gleichmäßig auf die Passe verteilt sind. Die Bluse reicht einschließlich der Passe 6 cm unter die Gürtellinie.
(2)Am linken Vorderteil sind 3 cm von der Vorderkante entfernt in gleichen Abständen voneinander sechs Knopflöcher eingenäht; das oberste Knopfloch ist vom oberen Rand des Übertrittes
3,5 cm entfernt, das unterste Knopfloch liegt in der Mitte der Passe. Am rechten Vorderteil sind dazu passend 3 cm von der Vorderkante entfernt sechs
Knöpfe angenäht, über die obere Kante des linken Vorderteiles ist eine Knopfschlaufe gezogen, zu der passend am rechten Vorderteil unter dem Kragen
ein Knopf angenäht ist. Die vordere Kante ist mit einem 1 mm breiten Stepp versehen.
(3)Auf jedem Vorderteil ist eine Brusttasche aufgesteppt, die je nach Brustweite 13 bis 14 cm breit und 17 cm lang ist. Jede Brusttasche hat in der Mitte eine 3 cm breite, senkrecht stehende, zusammengenähte, nach außen liegende Quetschfalte und eine 6 cm lange Taschenklappe. In der Mitte der Taschenklappe ist 1,5 cm vom unteren Rand
entfernt ein senkrecht stehendes Knopfloch eingenäht. Dazu passend ist auf der Quetschfalte ein Knopf angenäht. Die unteren Enden der Tasche und
der Taschenklappe sind erbsengroß abgerundet. Die Brusttaschen sind auf die Vorderteile je nach Größe 8 bis 11 cm von der Vorderkante entfernt so auf
gesteppt, daß bei geschlossener Bluse die Ober
kanten der Brusttasche mit dem zweiten der ent
lang der Kante am linken Vorderteil angenähten
Knopflöcher in einer Parallelen zur Passe liegen.
(4)Dem Rückenteil ist oben ein 8 cm breiter über die Achsel reichender Sattel aufgelegt. An der Innenseite ist der Rückenteil in der Satteltiefe durchgeschnitten und in gleicher Fasson wie der Außensattel besetzt.
(5)Der Kragen ist vorne an der Kante 8 cm und
hinten 5 cm breit. Die beiden vorderen Kanten stehen bei geschlossener Bluse in einem Winkel von 70 Grad zueinander. Die Kragenspitzen sind erbsengroß abgerundet. Der Kragen ist mit einem 1 mm breiten Stepp eingefaßt.
(6) Die Ärmel sind am unteren Ende mit einem je nach Größe 15 bis 18 cm langen an der Unterseite liegenden Schlitz offen gearbeitet. Sie sind unten mit einer 6 cm langen und 32 cm breiten an den unteren Ecken erbsengroß abgerundeten Passe abgeschlossen. Am oben liegenden Teil der Passe ist die Passe bis 4 cm vom Ende des Schlitzes flach angenäht. Im übrigen ist sie so angenäht, daß die Mehrweite des Ärmels gleichmäßig auf die Passe verteilt ist. Am oben liegenden Teil der Passe ist 1 cm vom Rand des Schlitzes entfernt in der Mitte der Passe ein Knopfloch eingenäht. Am unten liegenden Teil der Passe ist 1 cm und 5 cm vom Rand des Schlitzes entfernt in der Mitte der Passe je ein Knopf angenäht.
Uniformhemd.
§ 8.
Das Uniformhemd ist wie die Bluse gearbeitet; es reicht jedoch bis zum unteren Gesäßende. Unten ist das Uniformhemd nicht durch eine Passe, sondern im Hemdschnitt abgeschlossen. Das unterste der am linken Vorderteil entlang der Kante eingenähten Knopflöcher liegt 3 cm unterhalb der Gürtellinie.
Blaugraues und weißes Hemd.
§ 9.
(1)Das blaugraue und das weiße Hemd sind aus Baumwollpopeline im Hemdschnitt angefertigt.
(2)Der Kragen ist an der Vorderkante 7,5 cm und hinten 2,5 cm breit. Bei geschlossenem Kragen stehen die beiden Vorderkanten in einem Winkel
von 70 Grad zueinander.
Lange Hose.
§ 10.
(1)Die lange Hose ist aus schwarzem Loden, Tuch oder Cord angefertigt. Unten liegt sie vorne auf dem Schuh leicht auf.
(2)Der Hosenbund ist vorne 4 cm und hinten
3,5 cm breit und so gearbeitet, daß die Hose auch ohne Hosenträger getragen werden kann. Am Hosenbund ist vorne je 10 cm rechts und links von
der Mitte, an den Seitennähten und hinten in der Mitte je eine 5 mm breite umgebugte Schlaufe angenäht, durch die der Leibriemen durchgezogen werden kann.
(3)Die Seitennähte sind mit einem 2 mm breiten hellroten Egalisierungstuch passepoiliert.
(4)In jedes Vorderteil ist 3 cm unterhalb des Hosenbundes, oben 4 cm und unten 2 cm von der Seitennaht entfernt eine schräggestellte Seitentasche
eingeschnitten. Der Tascheneingriff ist 17 cm lang.
(5) In den hinteren rechten Hosenteil ist 4 bis 5 cm von der Seitennaht und 7 cm vom Hosenbund entfernt die Gesäßtasche eingeschnitten. Der Tascheneingriff ist 15 cm breit und liegt parallel zum Hosenbund. Der Tascheneingriff wird durch eine Taschenklappe bedeckt, die an den Längsseiten 1 cm und in der Mitte 2,5 cm lang ist. Die Taschenklappe ist von den unteren Ecken zur Mitte hin leicht geschwungen. 1 cm oberhalb der dadurch gebildeten Spitze ist ein senkrecht stehendes Knopfloch eingenäht. Dazu passend ist auf der Tasche ein Knopf angenäht.
Stiefelhose. § 11.
(1) Die Stiefelhose ist aus schwarzem Loden oder Cord angefertigt. Der Ballon reicht bis zum Knie. Die mit Futterstoff eingefaßten Beinlinge haben unten einen ungefähr 20 cm langen Schlitz. Der Schlitz schließt an die Seitennaht an und ist entweder mit einem übertritt und einem Untertritt gearbeitet oder mit einem Reißverschluß schließbar. Am übertritt sind gegebenenfalls in einem Abstand von mindestens 6 cm voneinander drei Knopflöcher eingenäht, zu denen passend am Untertritt drei Knöpfe angenäht sind.
(2) Die Bestimmungen der Abs. 2 bis 5 des § 10 gelten im übrigen sinngemäß. Keilhose.
§ 12.
(1)Die Keilhose ist aus mittelgrauem Kammgarncord angefertigt.
(2)Am unteren Ende sind die Beinlinge mit einem
3,5 bis 4 cm breiten außen aufgesteppten Gummiband so eingefaßt, daß die Keilhose unten am Fuß eng anliegt. Am unteren Ende der Beinlinge "st
an der Innenseite ein 28 cm langer und 2,5 cm breiter Gummisteg angebracht, dessen Enden an der Schritt- und an der Seitennaht aufgesteppt sind.
(3)Die Bestimmungen der Abs. 2 bis 5 des § 10 gelten im übrigen sinngemäß. Bei der Keilhose sind jedoch auch die Seitentaschen mit einer Taschenklappe bedeckt, die wie die Taschenklappe der Gesäßtasche ausgeführt ist.
Lederrock.
§ 13.
(1)Der Lederrock ist aus braunem Bekleidungsleder angefertigt und gefüttert. Er ist 5 cm länger als der Rock.
(2)In jedes Vorderteil sind 1,5 cm von der Längs
kante entfernt in gleichen Abständen voneinander
fünf Knopflöcher so eingenäht, daß das obere Knopf
loch 3,5 cm von der oberen Kante entfernt ist und
in der Mitte zwischen dem dritten und dem vierten
Knopfloch die Schlußtiefe liegt. Die Knöpfe sind auf
jedem .Vorderteil den Knopflöchern entsprechend so
angenäht, daß bei geschlossenem Lederrock das
oberst^ Knopfpaar 16 cm und die übrigen Knopf
paare 15 cm nebeneinander entfernt liegen.
(3)In jedes Vorderteil ist 3 cm unterhalb der
Schlußtiefe eine schräggestellte mindestens 15 cm
tiefe Seitentasche mit Leiste so eingenäht, daß sie
oben 2;4 cm und unten 32 cm von der Längskante
entfernt ist.
(4)In der Mitte zwischen dem zweiten und dem
dritten; Knopfloch ist auf jedes Vorderteil ein Sattel
aufgesteppt, der von der Längskante bis 6 cm vom
Armloch entfernt parallel zur Schlußtiefe und an
schließend leicht aufwärts geschwungen zum Arm
loch verläuft.
(5)Der Rückenteil ist ohne Mittelnaht angefertigt.
Am Rückenteil ist ein dreizackiger Sattel aufgesteppt. Die mittlere Zacke liegt in der Rückenmitte.
Der Anstand der beiden äußeren Zacken von der
mittleren Zacke und von den Armlöchern ist gleich
groß. Der Sattel ist zwischen den Zacken 2,5 cm
tief ausgeschweift und verläuft von den beiden
äußeren Zacken leicht geschwungen zu den Armlöchern. Die Zacken liegen parallel zur Schlußtiefe und sind je nach Größe des Lederrockes 28 bis 34 cm
von ihr entfernt.
(6)Der Kragen ist vorne 1 cm und hinten 4 cm
hoch; er ist vorne 8 cm und hinten 6,5 cm breit.
Die beiden Kragenspitzen sind bei geschlossenem
Kragen 6 cm voneinander entfernt.
(7)An jedem Ende des Kragens ist eine Patte so angenäht, daß sie längs des Kragens liegt, ihre Breitseite vom vorderen Kragenrand 1,5 cm entfernt ist und die beiden Enden der Breitseite und die Spitze der Patte jeweils gleichen Abstand vom oberen und vom unteren Kragenrand haben. Die Patten sind aus hellrotem Tuch und 8 bis 9 cm lang; sie haben eine größte Breite von 3,5 cm. 2,5 cm von der Spitze der Patte entfernt ist in gleichem Abstand von den beiden Seiten der Patte ein kleiner Knopf mit Splinte durch die Patte durchgesteckt.
Lederweste.
§ 14.
(1)Die Lederweste ist aus dunkelbraunem Bekleidungsleder angefertigt, gefüttert und reicht einschließlich der Passe 2,5 cm unter die Gürtellinie. Sie ist offen gearbeitet.
(2)Die Lederweste ist unten mit einer vorne 14 cm
und hinten 16 cm breiten Passe abgeschlossen. Die
Passe ist an den Zusammensetznähten aus je einem
9 cm langen dunkelbraunen Gummiband gearbeitet,
das zu zwei Drittel an den Vorderteil und zu einem
Drittel an den Rückenteil anschließt. Die Vorderteile und der Rückenteil sind an die Passe, soweit sie aus Leder gearbeitet ist, flach angenäht. Die
Mehrweiten der Vorderteile und des Rückenteiles
sind gleichmäßig auf die in die Passe eingearbeiteten
Gummibänder verteilt.
(3)In die Vorderkanten ist ein Reißverschluß so
eingenäht, daß bei geschlossener Weste die Kantenränder aneinander stoßen. Das Griffstück des Reißverschlusses ist mit einem 2 cm langen und 1 cm
breiten Lederstreifen verlängert.
(4)In jedes Vorderteil ist schräggestellt eine 15 cm lange mit einem verdeckten Reißverschluß verschließbare Brusttasche so eingenäht, daß das der Längskante des Vorderteiles zugekehrte Ende des Tascheneingriffes 2 cm tiefer liegt als das andere Ende des Tascheneingriffes. Das der Längskante des Vorderteiles zugekehrte Ende des Tascheneingriffes ist von der Längskante 5 cm und vom oberen Ende der Längskante 15 cm entfernt. Am Griffstück des Reißverschlusses ist ein kräftiges Kugelkettchen befestigt.
(5)In das Futter jedes Vorderteiles ist in Armlochhöhe eine 15 cm breite und 20 cm tiefe Tasche eingenäht, die mit Schlaufe und Knopf geschlossen
werden kann.
(6) Der Kragen ist vorne an der Kante 6,5 cm und hinten 4,5 cm breit. Die beiden vorderen Kanten stehen bei geschlossener Weste in einem Winkel von 70 Grad zueinander. Die Kragenspitzen sind erbsengroß abgerundet.
Lederstiefelhose.
§ 15.
(1)Die Lederstiefelhose ist aus braunem Bekleidungsleder angefertigt.
(2)Der Hosenbund ist 6 cm breit und so gearbeitet,
daß die Hose ohne Hosenträger getragen werden
kann. Der Hosenbund wird vorne mit zwei unter
einander angeordneten Knöpfen geschlossen.
(3)Im übrigen gelten die Bestimmungen des § 11
sinngemäß. Die Tascheneingriffe und die an die Seitennähte anschließenden Schlitze sind bei der Lederstiefelhose jedoch mit Reißverschluß schließbar.
Schutzanzug.
§ 16.
(1)Der Schutzanzug ist zweiteilig und aus wasserdichtem olivgrünem Segelleinen angefertigt.
(2)Die Bluse ist vorne offen, mit einem je 5 cm
breiten übertritt und Untertritt gearbeitet und reicht
15 bis 20 cm unter die Gürtellinie. In das linke
Vorderteil sind 1,5 cm von der Vorderkante entfernt
in gleichen Abständen voneinander vier Knopflöcher
eingenäht. Das oberste Knopfloch ist 1 cm vom
Kragenansatz, das unterste Knopfloch 13 cm von der
Unterkante entfernt. Am rechten Vorderteil sind
dazu passend vier Knöpfe angenäht. Auf jedes
Vorderteil ist in der Höhe des zweiten Knopfloches
7 cm von der Vorderkante entfernt eine Brusttasche
mit Taschenklappe aufgesteppt. In die Taschenklappe ist in der Mitte ein Knopfloch eingenäht.
Auf der Brusttasche ist dazu passend ein Knopf aufgenäht. Die Brusttaschen sind 15 cm breit und 18 cm lang. Die Ärmel sind mit einer 5 cm breiten durch
einen Knopf schließbaren Passe abgeschlossen. Der
Kragen ist wie bei der Bluse gearbeitet.
(3)Die Hose ist oben ohne Bund gearbeitet und
mit einem Bundzug zu schließen. Die Seitennähte
sind unterhalb des Bundzuges zu einem 20 cm
langen Eingriff geschlitzt. An jedem Beinling ist ungefähr 10 cm vom unteren Ende entfernt eine mit Knopf schließbare Hosenspange angenäht.
Regenschutzhut.
§ 17.
Der Regenschutzhut oder Südwester ist aus gummiertem Stoff in handelsüblicher Form angefertigt. Knöpfe.
§ 18.
(1)Die beim ordnungsgemäßen Tragen der Dienstbekleidungsstücke sichtbaren Knöpfe sind gekörnte Metallknöpfe.
(2)Diese Knöpfe sind an Dienstbekleidungsstücken
für Träger von Verwaltungs-, Offiziers-, höheren
Offiziers- und Stabsoffiziersdienstgraden aus gelbem
Metall angefertigt; an Dienstbekleidungsstücken für
die Träger der übrigen Dienstgrade sind sie aus
weißem Metall angefertigt.
(3)Die Knöpfe am Mantel, am Gummimantel und
am Lederrock haben einen Durchmesser von
22,5 mm. Die Knöpfe am Rock, an der Bluse und
am Uniformhemd haben einen Durchmesser von
20,5 mm. Die Mützen-, Schulter- und Mantelschlitz
knöpfe haben einen Durchmesser von 13 mm. Alle .
diese Knöpfe sind mit einer Öse angenäht.
(4)Die Pattenknöpfe haben einen Durchmesser
von 13 mm.
Allgemeine Bestimmungen.
§ 19.
Soweit hinsichtlich der Ausführung der einzelnen Stücke der Dienstbekleidung nichts Näheres bestimmt ist, sind sie nach üblicher Art anzufertigen.
III. RÜSTUNGSSORTEN.
Feuerwehrhelm.
§ 20.
(1) Der Feuerwehrhelm ist aus Leichtmetall oder Kunststoff angefertigt. Auf dem Helm ist eine sechszackige vernickelte Helmspinne angebracht. Innen ist der Helm mit Leder gefüttert. Am Helmfutterring ist das verstellbare Sturmband befestigt.
(2)An der Stirnseite des Feuerwehrhelmes ist in
der Mitte 4 cm vom Helmrand entfernt das auf
emailliertem Metall in Farben dargestellte Landeswappen angebracht. Das Landeswappen ist von einem aus Metall angefertigten halbkreisförmigen
Eichenlaubkranz eingefaßt. Unter dem Landeswappen ist der Name der Feuerwehr angeführt. Auf den Helmen für die Organe und Hilfsorgane des
O. ö. Landes-Feuerwehrverbandes ist unter dem
Landeswappen angeführt: "O. ö. Landes-Feuerwehr-
verband"; auf den Helmen für Hilfsorgane der Bezirks-Feuerwehrkommandos ist unter dem Landeswappen angeführt: "Bezirks-Feuerwehrkommando"; auf den Helmen für Hilfsorgane der Abschnitts-Feuerwehrkommandos ist unter dem Landeswappen angeführt: "Abschnitts-Feuerwehrkommando".
(3)Der Feuerwehrhelm für Träger von Stabsoffiziersdienstgraden, höheren Offiziersdienstgraden sowie für Feuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter ist blank, der Feuerwehrhelm für Träger
aller übrigen Dienstgrade ist schwarz,
(4)Der Eichenlaubkranz ist auf Helmen für Träger
von Mannschafts- und Chargendienstgraden weiß,
auf allen übrigen Helmen ist der Eichenlaubkranz
gelb.
(5)Auf den Feuerwehrhelmen für die Mitglieder von Betriebsfeuerwehren ist an Stelle des Landeswappens das Firmenabzeichen angebracht. Form
und Ausführung dieses Firmenabzeichens bedürfender Genehmigung der Landes-Feuerwehrleitung. Leibriemen.
§ 21.
(1)Der Leibriemen ist 4,5 cm breit und aus schwarzem Blankleder angefertigt. An einem Ende ist die gekörnte Zweidorn-Vierkantschnalle angebracht. Das andere Ende ist zugespitzt und trägt die notwendige Anzahl von Doppellöchern zum Schließen des Leibriemens. Dem Leibriemen ist eine 1,5 cmbreite Schlaufe aufgeschoben.
(2)Die Zweidorn-Vierkantschnalle ist bei Leibriemen für Träger von Verwaltungs-, Offiziers-, höheren Offiziers- und Stabsoffiziersdienstgraden gelb gekörnt, die Zweidorn-Vierkantschnalle der Leibriemen für Träger aller übrigen Dienstgrade ist weiß gekörnt.
Feuerwehrgurt.
§ 22.
Der Feuerwehrgurt ist aus schwarzrotem Gurtstoff angefertigt, mit Leder gefüttert und im übrigen nach der ONORM F 4030 ausgeführt.
IV. ABZEICHEN.
Dienstrangabzeichen.
§ 23.
(1)Dienstrangabzeichen werden am Rock, auf der Bluse, am Uniformhemd, auf der Lederweste und am Schutzanzug getragen.
(2)Dienstrangabzeichen ist der Kragenspiegel, auf
dem gegebenenfalls entsprechend dem Dienstrang Sternrosetten, Sterne, Borten, eine Lyra oder ein Äskulapstab aufgenäht sind.
(3)Die Kragenspiegel sind aus zinnoberrotem
Tuch; für Träger von Stabsoffiziersdienstgraden sind sie aus rotem Samt; die Kragenspiegel am Schutzanzug sind aus zinnoberrotem Kunststoff. Die Kragenspiegel haben die Form eines zum Kragen passenden Rhomboides, dessen Seiten 4,5 und 8 cm lang sind;
die Seiten der Kragenspiegel für Träger von Stabs offiziersdienstgraden sind 4,5 und 9 cm lang.
(4)Sterne und Sternrosetten sind auf der vorderen Hälfte des Kragenspiegels aufgenäht, und zwar ein Stern oder eine Sternrosette in der Mitte der vor deren Hälfte des Kragenspiegels, zwei Sterne oder zwei Sternrosetten so unmittelbar nebeneinander, daß sie parallel zur vorderen Kante des Kragenspiegels und von dieser 1 cm entfernt liegen und vom linken und rechten Rand des Kragenspiegels gleichen Abstand haben, drei Sterne oder drei Sternrosetten so unmittelbar nebeneinander gestellt, daß sie die Form eines gleichseitigen Dreiecks bilden,
dessen Basis vom linken und vom rechten Rand des Kragenspiegels gleichen Abstand hat und die parallel zur vorderen Kante des Kragenspiegels liegenden Sterne oder Sternrosetten 1 cm von dieser Kante entfernt liegen. Lyra und Äskulapstab sind
in der Mitte der vorderen Hälfte des Kragenspiegels aufgenäht.
(5)Die Borten sind 1 mm vom Rand des Kragenspiegels entfernt aufgenäht. Auf Kragenspiegeln für Träger des Dienstranges eines Feuerwehrarztes und
für Träger von höheren Offiziers- und von Stabsoffiziersdienstgraden sind die Borten 3,5 cm breit und so an der vorderen Kante und an der Außenkante des Kragenspiegels aufgenäht, daß sie ein Brokatfeld ergeben. Auf Kragenspiegeln für Träger von Stabsoffiziersdienstgraden bleibt der Kragenspiegel oben 1 cm sichtbar.
(6) Auf dem Kragenspiegel tragen:
1Sternrosette aus Weißmetall;
2Sternrosetten aus Weißmetall;
3 Sternrosetten aus Weißmetall;
3 Sternrosetten aus Weißmetall;
am oberen Rand des Kragenspiegels ist eine 1,5 cm
breite Silberborte aufgenäht;
1goldgestickte Sternrosette;
am oberen Rand des Kragenspiegels ist eine 3,5 cm breite Silberborte aufgenäht;
2goldgestickte Sternrosetten;
am. oberen Rand des Kragenspiegels ist eine 3,5 cm breite Silberborte aufgenäht;
3goldgestickte Sternrosetten;
am oberen Rand des Kragenspiegels ist eine 3,5 cm breite Silberborte aufgenäht;
1 goldgestickte Lyra;
ein Silberbrokatfeld mit einem goldgestickten Äskulapstab;
1goldgestickteSternrosette;
2goldgestickteSternrosetten;
3goldgestickteSternrosetten;
3goldgestickteSternrosetten;
der Kragenspiegel ist von einer 4 mm breiten doppelt aufgelegten goldenen Schnur eingefaßt;
e) Höhere Offiziersdienstgrade:
Brandinspektor: Oberbrandinspektor: Hauptbrandinspektor:
fj Stabsoffiziersdienstgrade:
Feuerwehrrat: Oberfeuerwehrrat: Landesbranddirektor:,
1goldgestickte Sternrosette auf Silberbrokatfeld;
2goldgestickte Sternrosetten auf Silberbrokatfeld;
3goldgestickte Sternrosetten auf Silberbrokatfeld;
1silbernen Stern auf Goldbrokatfeld;
2silberne Sterne auf Goldbrokatfeld;
3silberne Sterne auf Goldbrokatfeld.
Kommandantenknopf.
§ 24.
(1)Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren,
der Betriebsfeuerwehren und der Pflichtfeuerwehren
sowie die Organe und Hilfsorgane des O. ö. Landes-
Feuerwehrverbandes, die die Abschlußprüfung des
Kommandantenlehrganges an der Landes-Feuerwehrschule oder eines gleichwertigen Lehrganges mit Erfolg abgelegt haben, tragen in der Mitte des
Kragenspiegels 1 cm vom hinteren Kragenspiegelrand entfernt den Kommandantenknopf.
(2)Der Kommandantenknopf ist ein gelber Knopf mit einem Durchmesser von 13 mm, der in erhabenem Druck zwei gekreuzte durch eine Masche
verbundene Feuerwehrbeile und in der Mitte eine Brandfackel zeigt.
§ 25.
(1) Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der Betriebsfeuerwehren und der Pflichtfeuerwehren, die im Rahmen des Feuerwehrdienstes für bestimmte Verwendungen vorgesehen und für eine solche Verwendung entsprechend ausgebildet sind, tragen an der dem Körper abgewandten Seite des rechten Unterärmels des Rockes, der Bluse, des Uniformhemdes und des Schutzanzuges, 8 cm vom unteren Ärmelrand entfernt, ein, höchstens aber zwei Verwendungsabzeichen. Sind zwei Verwendungsabzeichen zu tragen, ist das zweite Verwendungsabzeichen in einem Abstand von 3 mm über dem ersten 8 cm vom unteren Ärmelrand entfernt liegenden Verwendungsabzeichen zu tragen.
(2) Die Verwendungsabzeichen sind aus schwarzem Tuch angefertigt, kreisrund (Durchmesser 4,5 cm) und mit Futterstoff unterlegt. In das Tuch ist, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt wird, mit Aluminiumgespinst das Verwendungssymbol eingestickt. Das Verwendungssymbol ist von einem aus 4 mm breiten Aluminiumgespinst gestickten Ring umschlossen, der vom Rand des Verwendungsabzeichens 2 mm entfernt liegt.
(3) Bei Erfüllung der angeführten Voraussetzungen sind Verwendungsabzeichen mit folgenden Verwendungssymbolen zu tragen:
Verwendung: Maschinist:
Kraftfahrer: Elektriker:
Zillenfahrer: Motorbootfahrer:
Gasschutzmann:
Sprengbefugte:
Lotsen- und Nachrichtenmann:
Feuerwehrsanitäter:
Symbol:
"M"
Lenkrad mit 3 Speichen
Blitzpfeil in roter Seide gestickt
2 gekreuzte Ruder
Anker mit Ankerseil in Gold gestickt
Gasmaske
Bombe mit Sprengstrahlen in roter Seide gestickt
"LN;; in roter Seide gestickt
Äskulapstab, die Schlangenzunge in roter Seide gestickt
Voraussetzung:
erfolgreicher Besuch des Maschinisten-Lehrganges an der Landes-Feuerwehrschule;
Führerschein;
Nachweis der mit Erfolg abgelegten Gesellen- oder Facharbeiterprüfung oder erfolgreicher Besuch einer Fachschule, Mittelschule oder Hochschule elektrotechnischer Richtung;
erfolgreicher Besuch des Zillenfahr-Lehrganges an der Landes-Feuerwehrschule;
Schiffsführerpatent;
Gasschutztauglichkeit und erfolgreicher Besuch des Atemschutzlehrganges an der Landes-Feuerwehrschule;
Sprengbefugtenzeugnis;
erfolgreicher Besuch des Lehrganges "Erste Hilfe";
Kraftfahrer und Elektriker:
Maschinist und Kraftfahrer:
Maschinist und Elektriker:
Maschinist, Kraftfahrer und Elektriker:
Funker:
Lenkrad mit drei angedeuteten Speichen, in der Mitte Blitzpfeil in roter Seide gestickt
Lenkrad mit drei angedeuteten Speichen, in der Mitte ein 2 cm langes Schild mit "M"
"M" und Blitzpfeil in roter Seide gestickt
Lenkrad mit drei angedeuteten Speichen, links "M", rechts Blitzpfeil in roter Seide gestickt
3 gebündelte Blitzpfeile in roter Seide gestickt
Führerschein und Nachweis der mit Erfolg abgelegten Gesellen- oder Facharbeiterprüfung oder erfolgreicher Besuch einer Fachschule, Mittel-, schule oder Hochschule elektrotechnischer Richtung;
erfolgreicher Besuch des Maschinisten-Lehrganges an der Landes-Feuerwehrschule und Führerschein;
erfolgreicher Besuch des Maschinisten-Lehrganges an der Landes-Feuerwehrschule und Nachweis der mit Erfolg abgelegten Gesellen- oder Facharbeiterprüfung oder erfolgreicher Besuch einer Fachschule, Mittelschule oder Hochschule elektrotechnischer Richtung;
erfolgreicher Besuch des Maschinisten-Lehrganges an der Landes-Feuerwehrschule, Führerschein und Nachweis der mit Erfolg abgelegten Gesellen- oder Facharbeiterprüfung oder erfolgreicher Besuch einer Fachschule, Mittelschule oder Hochschule elektrotechnischer Richtung;
erfolgreicher Besuch des Funk-Lehrganges an der Landes-Feuerwehrschule.
(4) Feuerwehrmusiker tragen als Verwendungsabzeichen in der Mitte der hinteren Hälfte des Kragenspiegels eine aus Weißmetall angefertigte Lyra.
Dienstaltersabzeichen.
§ 26.
(1)Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren,
der Betriebsfeuerwehren und der Pflichtfeuerwehren
sowie die Organe und Hilfsorgane des O. ö. Landes-
Feuerwehrverbandes mit einer mehr als fünfjährigen
Feuerwehrdienstzeit tragen am linken Unterärmel
des Rockes, der Bluse, des Uniformhemdes und des
Schutzanzuges das Dienstaltersabzeichen.
(2)Als Dienstaltersabzeichen sind zu tragen bei
einer Feuerwehrdienstzeit von
5 Jahren 10 Jahren 15 Jahren 20 Jahren 25 Jahren 30 Jahren 35 Jahren 40 Jahren 45 Jahren 50 Jahren
1roter Ärmelstreifen,
2rote Armeistreifen,
3rote Ärmelstreifen,
1silberner Ärmelstreifen,
2silberne Ärmelstreifen,
3silberne Ärmelstreifen,
1goldener Ärmelstreifen,
2goldene Ärmelstreifen,
3goldene Ärmelstreifen,
1 goldener Ärmelstreifen.
(3)Die Ärmelstreifen bestehen aus zickzackgemustertem Gespinst; sie sind 8 cm lang und 1 cm breit. Der goldene Ärmelstreifen, der nach einer Feuerwehrdienstzeit von" 50 Jahren zu tragen ist, ist
2 cm breit.
(4)Das Dienstaltersabzeichen wird an der dem
Körper abgewandten Seite des linken Unterärmels
der Uniformstücke 8 cm vom unteren Ärmelrand
entfernt und parallel zu diesem getragen. Sind als
Dienstaltersabzeichen mehrere Ärmelstreifen zu
tragen, so sind diese in einem Abstand von je 3 mm
übereinander so angeordnet, daß der unterste
Ärmelstreifen 8 cm vom unteren Ärmelrand entfernt liegt.
V. TRAGEN DER DIENSTBEKLEIDUNG UND DER RÜSTUNGSSORTEN.
Allgemeine Bestimmungen.
§ 27.
(1)Welche Dienstbekleidung und welche Rüstungssorten im Einsatz, beim Übungsdienst oder beim sonstigen Feuerwehrdienst zu tragen sind, wird unbeschadet der Bestimmungen des § 28 durch allgemeine Befehle des Landes-Feuerwehrkommandanten geregelt.
(2)Soweit das Tragen der Dienstbekleidung und
der Rüstungssorten nicht durch allgemeine Befehle
geregelt ist, hat der Feuerwehrkommandant unter
Beachtung des § 28 die notwendigen Anordnungen
zu treffen.
Besondere Bestimmungen.
§ 28.
(1) Der Mantel ist nur über dem Rock oder der Lederweste zu tragen. Er ist mit der rechten Knopfreihe zu schließen.
(2)Der Rock ist nur zur langen Hose, zur Stiefelhose oder zur Keilhose und nur geschlossen zu tragen. Unter dem Rock ist ein blaugraues oder ein
weißes Hemd mit schwarzem Langbinder zu tragen.
(3)Zur langen Hose sind nur schwarze Halbschuhe
mit dunklen Socken, schwarze hohe Schnürschuhe
oder schwarze Stiefeletten zu tragen.
(4)Zur Stiefelhose sind schwarze Schaftstiefel,
schwarze Bilgeristiefel oder schwarze Gummistiefel
zu tragen.
(5)Zur Keilhose sind Bergschuhe oder Schischuhe zu tragen.
(6) Der Lederrock ist nur über dem Rock zu tragen.
(7)Zur Lederweste ist die Lederstiefelhose oder
die Stiefelhose zu tragen. Unter der Lederweste ist
ein blaugraues Hemd mit schwarzem Langbinder zu
tragen.
(8)Zur Lederstiefelhose sind schwarze Schaftstiefel
oder schwarze Bilgeristiefel zu tragen.
(9)Zur Bluse und zum Uniformhemd sind die lange
Hose oder die Stiefelhose zu tragen.
(10)Zum Mantel sind graue Wildlederhandschuhe
oder graue Wollhandschuhe zu tragen. Zum Rock können solche Handschuhe getragen werden. Zum Lederrock oder zur Lederweste sind braune Lederhandschuhe zu tragen.
(11)Zum Mantel oder zum Lederrock kann ein grauer Wollschal getragen werden.
Tragen von Orden und Ehrenzeichen.
§ 29.
Am Rock können Orden und Ehrenzeichen den einschlägigen Vorschriften entsprechend und nach Maßgabe bezüglicher Dienstbefehle der Landes-Feuerwehrleitung getragen werden.
VI. ÜBERGANGSBESTIMMUNG.
§ 30.
Uniformstücke, welche den Bestimmungen dieser Verordnung nicht entsprechen, können nach Maßgabe der zu erlassenden Dienstbefehle der Landes-Feuerwehrleitung ausgetragen werden.
VII. SCHLUSSBESTIMMUNG.
§ 31.
(1)Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2)Gleichzeitig wird die Feuerwehr-Dienstbekleidungsverordnung, LGBl. Nr. 12/1953, in der Fassung der Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 17. Jänner 1955, LGBl. Nr. 13, aufgehoben.
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