Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Erklärung eines Fremdenverkehrsgebietes
LGBL_OB_19610315_4Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Erklärung eines FremdenverkehrsgebietesGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
15.03.1961
Fundstelle
LGBl. Nr. 4/1961 3. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 30. Jänner 1961 betreffend die Erklärung eines Fremdenverkehrsgebietes.
In Durchführung der §§2 und 3 des Fremdenverkehrsgesetzes, LGB1. Nr. 15/1951, wird verordnet:
§ 1.
Das Gebiet der Gemeinde Schlierbach wird aus dem Fremdenverkehrsgebiet "Kremstal" (Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 16. Juli 1951, LGB1. Nr. 22, in der Fassung der Verordnung vom 5. November 1951, LGB1. Nr. 45) ausgeschieden und zum neuen Fremdenverkehrsgebiet "Schlierbach" erklärt.
§ 2.
Als Name des neuen Fremdenverkehrsgebietes gilt die im § 1 angeführte Gebietsbezeichnung dieses Fremdenverkehrsgebietes.
§ 3.
Die Erklärung gemäß § 1 schließt die Errichtung eines Fremdenverkehrsvefbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten dieses Gebietes als Mitglieder angehören, in sich.
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
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