Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Abänderung des gegenwärtig geführten Stadtwappens der Stadtgemeinde Schärding im politischen Bezirk Schärding
LGBL_OB_19601228_54Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Abänderung des gegenwärtig geführten Stadtwappens der Stadtgemeinde Schärding im politischen Bezirk SchärdingGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.12.1960
Fundstelle
LGBl. Nr. 54/1960 21. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 21. November 1960 betreffend die Abänderung des gegenwärtig geführten Stadtwappens der Stadtgemeinde Schärding im politischen Bezirk Schärding.
Die o. ö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 21. November 1960 beschlossen, der Stadtgemeinde Schärding im politischen Bezirk Schärding in Abänderung des gegenwärtig geführten Stadtwappens gemäß § 4 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1948, LGB1. Nr. 22/1949, das nachstehend beschriebene Wappen zu verleihen:
"In halbgespaltenem und rechts schräg geteiltem Schilde oben rechts von Gold und Schwarz geschachtet; links in Rot zwei silberne Pfähle. Unten in Blau eine silberne, nach rechts geöffnete Tuchschere."
Als Stadtfarben für die Stadtfahne wurden Blau-Weiß bestimmt.
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