Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Erklärung eines Fremdenverkehrsgebietes
LGBL_OB_19601118_44Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Erklärung eines FremdenverkehrsgebietesGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.11.1960
Fundstelle
LGBl. Nr. 44/1960 18. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 24. Oktober 1960 betreffend die Erklärung eines Fremdenverkehrsgebietes.
In Durchführung der §§2 und 3 des Fremdenverkehrsgesetzes, LGB1. Nr. 15/1951, wird verordnet:
§ 1.
Das Gebiet der Marktgemeinde Leonfelden wird aus dem Fremdenverkehrsgebiet Urfahr (Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 16. Juli 1951, LGB1. Nr. 22, in der Fassung der Verordnung vom 5. November 1951, LGB1. Nr. 45) ausgeschieden und zum neuen Fremdenverkehrsgebiet "Leonfelden" erklärt.
§ 2.
Als Name des neuen Fremdenverkehrsgebietes gilt die im § 1 angeführte Gebietsbezeichnung dieses Fremdenverkehrsgebietes.
§ 3.
Die Erklärung gemäß § 1 schließt die Errichtung eines Fremdenverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten dieses Gebietes als Mitglieder angehören, in sich.
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
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