Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Erklärung eines Fremdenverkehrsgebietes
LGBL_OB_19600216_5Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Erklärung eines FremdenverkehrsgebietesGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
16.02.1960
Fundstelle
LGBl. Nr. 5/1960 3. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 18. Jänner 1960 betreffend die Erklärung eines Fremdenverkehrsgebietes.
In Durchführung der §§ 2 und 3 des Fremdenverkehrsgesetzes, LGB1. Nr. 15/1951, wird verordnet:
§ 1.
Das Gebiet der Marktgemeinde Gaflenz wird zum Fremdenverkehrsgebiet "Gaflenz" erklärt.
§ 2.
Als Name des Fremdenverkehrsgebietes gilt die im § 1 angeführte Gebietsbezeichnung.
§ 3.
Die Erklärung gemäß § 1 schließt die Errichtung eines Fremdenverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten dieses Gebietes als Mitglieder angehören, in sich.
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.