Gesetz, womit die Bauordnung für Oberösterreich abgeändert wird (Bauordnungsnovelle 1958)
LGBL_OB_19580812_27Gesetz, womit die Bauordnung für Oberösterreich abgeändert wird (Bauordnungsnovelle 1958)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.08.1958
Fundstelle
LGBl. Nr. 27/1958 17. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
1.Die Überschrift zu § 9 hat zu lauten:
"Flächenwidmungspläne, Bebauungspläne."
2.§ 9 wird wie folgt geändert:
a)Der erste Satz hat zu lauten: "Wenn und in
soweit es das öffentliche Interesse erfordert,
ist zur Sicherung einer zweckmäßigen und ge
ordneten Bebauung durch Flächenwidmungs
pläne zu regeln, welche Gebiete für die Be
bauung bestimmt sind und welche Gebiete
von jeder oder von einer bestimmten Be
bauung freizuhalten sind. Durch Bebauungs
pläne ist die Aufschließung von Gebieten für
die Bebauung sowie die Art der Bebauung zu
regeln."
b)Die Worte "Zu diesem Behufe ist" und die
folgenden Bestimmungen der Ziffern 1 und 2
haben zu entfallen.
c)Die Bezeichnung "3." hat zu entfallen und der
folgende Einleitungssatz hat zu lauten: "Die
Breite der Straßen und die Baulinien sind in
den Bebauungsplänen nach folgenden Ge
sichtspunkten festzulegen:"
d)Die Bezeichnung "4." hat zu entfallen; in die
sem Absatz sind vor dem Wort "Bedacht" die
Worte einzufügen: "ist in den Bebauungsplänen"
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.