Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Einbeziehung des Gebietes der Gemeinde Liebenau in das Fremdenverkehrsgebiet Unterweißenbach und Umgebung
LGBL_OB_19580423_16Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Einbeziehung des Gebietes der Gemeinde Liebenau in das Fremdenverkehrsgebiet Unterweißenbach und UmgebungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
23.04.1958
Fundstelle
LGBl. Nr. 16/1958 9. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 24. März 1958
betreffend die Einbeziehung des Gebietes der
Gemeinde Liebenau in das Fremdenverkehrsgebiet
Unterweißenbach und Umgebung.
In Durchführung der §§2 und 3 des Fremdenverkehrsgesetzes, LGB1. Nr. 15/1951, wird verordnet:
§ 1.
Das Gebiet der Gemeinde Liebenau wird in das Fremdenverkehrsgebiet "Unterweißenbach und Umgebung" (Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 26. Jänner 1953, LGB1. Nr. 5) einbezogen.
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
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