Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahlen der Gemeindeausschußmitglieder für alle Gemeinden mit Ausnahme der Städte Linz und Steyr
LGBL_OB_19550818_70Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahlen der Gemeindeausschußmitglieder für alle Gemeinden mit Ausnahme der Städte Linz und SteyrGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.08.1955
Fundstelle
LGBl. Nr. 70/1955 32. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.
der o. ö. Landesregierung vom 6. August 1955 betreffend die Ausschreibung der Wahlen der Gemeindeausschußmitglieder für alle Gemeinden mit Ausnahme der Städte Linz und Steyr.
In Durchführung des § 30 Abs. 1 der Gemeindewahlordnung 1949 für alle oberösterreichischen Gemeinden mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut, LGVl. Nr. 38, wird kundgemacht:
Die Wahlen der Gemeindeausschußmitglieder für alle Gemeinden mit Ausnahme der Städte Linz und Steyr werden für Sonntag, 23. Oktober 1953, ausgeschrieben. Als Tag der Wahlausschreibung gilt der 18. August 1955.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.