Gesetz, womit das Grundsteuerbefreiungsgesetz abgeändert wird
LGBL_OB_19550713_54Gesetz, womit das Grundsteuerbefreiungsgesetz abgeändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
13.07.1955
Fundstelle
LGBl. Nr. 54/1955 25. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.
vom 15. Juni 1955, womit das Grundsteuerbefreiungsgesetz abgeändert wird.
Der o, ö. Landtag hat beschlossen:
§ 1.
Dem § 3 des Grundsteuerbefreiungsgesetzes vom K. Ottober 1948, LGVl. Nr. 53, wird folgender Abs. 3 angefügt:
"(3) Zur Entscheidung über die Grundsteuerbefreiung ist - unabhängig vom Steuermeßverfahren - die Gemeinde als Abgabeneinhebungs-behö'rde Zuständig."
§ 2.
Dieses Gesetz tritt rückwirkend gleichzeitig mit dem Giundsteuerbefreiungsgeseh vom 6. Oktober 1948, LGVl. Nr. 53, in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.