Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahlen der Gemeindeausschußmitglieder für alle Gemeinden mit Ausnahme der Städte Linz und Steyr
LGBL_OB_19550707_51Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahlen der Gemeindeausschußmitglieder für alle Gemeinden mit Ausnahme der Städte Linz und SteyrGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
07.07.1955
Fundstelle
LGBl. Nr. 51/1955 23. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
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der o. ö. Landesregierung vom 2. Juli 1955 betreffend die Ausschreibung der Wahlen der Gemeindeausschußmitglieder für alle Gemeinden mit Ausnahme der Städte Linz und Stehr.
In Durchführung des § 30 Abs. 1 der Ge-meindewahlordnung 1949 für alle o. ö. Gemeinden mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut, LGV1. Nr. 38, wird kundgemacht:
Die Wahlen der Gemeindeausschußmitglieder für alle Gemeinden mit Ausnahme der Städte Linz und Stein werden für Sonntag, 23. Oktober 1953, ausgeschrieben. Als Tag der Wahlausschreibung gilt der 7. Mli 1935.
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