Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend Abänderung des Gemeindenamens Goisern im politischen Bezirk Gmunden in den Gemeindenamen "Bad Goisern"
LGBL_OB_19550321_24Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend Abänderung des Gemeindenamens Goisern im politischen Bezirk Gmunden in den Gemeindenamen "Bad Goisern"Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
21.03.1955
Fundstelle
LGBl. Nr. 24/1955 12. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
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Die o. ö. Landesregierung hat der Abänderung des Gemeindenamen, Goisern im politischen Bezirk Gmunden in den Gemeindenamen "Bad Ooisern" gemäß § 5 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1948, LGBl, Nr. 22/1949, zugestimmt.
Die Namensänderung tritt mit I. März 1955 in Kraft. Allfällige aus der Durchführung der Namensänderung erwachsende Kosten sind von der Gemeinde zu tragen.
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