Gesetz betreffend eine Änderung der zeitlichen Befreiung von der Grundsteuer (Grundsteuerbefreiungsgesetz-Novelle 1954)
LGBL_OB_19550126_8Gesetz betreffend eine Änderung der zeitlichen Befreiung von der Grundsteuer (Grundsteuerbefreiungsgesetz-Novelle 1954)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
26.01.1955
Fundstelle
LGBl. Nr. 8/1955 4. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
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Der o. ö. Landtag hat in Ausführung des Bundesgesetzes vom 11. Juli 1951, BGBl. Nr. 157, betreffend Grundsätze über eine zeitliche Befreiung von der Grundsteuer für Neu-, Zu-, Auf-, Um- und Einbauten beschlossen:
Artikel I.
Das Gesetz vom 4. Dezember 1952, LGVl. Nr. 7/1953, über die zeitliche Befreiung von der Grundsteuer für Neu-, Zu-, Auf-, Um- und Einbauten, die ganz oder überwiegend Wohn-. zwecken dienen, wird geändert bezw. ergänzt und' zwar:
vollständige Befreiung" nunmehr "zwanzigjährige vollständige Befreiung".
d) Für Bauten, deren Bauführung nach den Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes 1934 vom 7. Mi 1934, BGVl. Nr. 153, gefördert wurde, wird eine Zwanzigjährige vollständige Befreiung von der Grundsteuer gewährt.
(2) Die W 2 bis 6 dieses Gesetzes gelten hiefür sinngemäß,"
Artikel II.
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1955 in Kraft.
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