Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Landeskommissionsgebühren-Verordnung 1954
LGBL_OB_19550124_6Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Landeskommissionsgebühren-Verordnung 1954Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
24.01.1955
Fundstelle
LGBl. Nr. 6/1955 3. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
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der o. ö. Landesregierung vom 20. Dezember 1934 betreffend die Änderung der Landeskommissionsgebühren-Verordnung 1954.
In Durchführung des § 77 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes - AVG. 1950, VGBl. Nr. 172, wird verordnet:
Die Verordnung der c. ö. Landesregierung vom 21. Juni 1934, LGVl. Nr. 17, über die Kommissionsgebühren bei Amtshandlungen der Behörden des Landes und der Gemeinden (Landeskommissionsgebühren-Verordnung 1934) wird abgeändert wie folgt:
§ 1.
Im § 1 Z. 1 hat die erste Zeile zu lauten: "Insoweit unter Z. 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist".
Dem § 1 wird angefügt:
"3. Für die Abnahme von Kraftfahrzeuglenkerprüfungen außerhalb von Linz, soferne sich nicht die Prüfung auf den theoretischen Teil allein beschränkt .... 30.- 8."
§ 2.
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1953 in Kraft.
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