Verordnung der Oö. Landesregierung über die Höhe der Versorgungsbeihilfe an Hebammen
LGBL_OB_19550111_3Verordnung der Oö. Landesregierung über die Höhe der Versorgungsbeihilfe an HebammenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
11.01.1955
Fundstelle
LGBl. Nr. 3/1955 2. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.
der o. ö. Landesregierung vom 3. Jänner 1955 über die Höhe der Versorgungsbeihilfe an Hebammen.
Auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 8. März 1950, LGBl. Nr. 35, wird verordnet:
§ 1.
Die Versorgungsbeihilfe wird auf monatlich 500.- S erhöht.
§ 2.
Die Verordnung tritt am 1. Jänner 1955 in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.