Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend eine Änderung der Verordnung vom 19. Mai 1952, LGBl. Nr. 29, womit die Hebammensprengel für das Land Oberösterreich festgesetzt werden
LGBL_OB_19540206_5Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend eine Änderung der Verordnung vom 19. Mai 1952, LGBl. Nr. 29, womit die Hebammensprengel für das Land Oberösterreich festgesetzt werdenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
06.02.1954
Fundstelle
LGBl. Nr. 5/1954 3. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
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"9" und ist "Höhnhart" als Hebammenwohnsitz zu streichen.
"7" und ist zu den Wohnsitzen der Hebammen als weiterer Wohnsitz "Höhnhart" hinzuzufügen.
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