Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Abänderung des gegenwärtig geführten Marktwappens der Marktgemeinde Sarleinsbach im politischen Bezirk Rohrbach
LGBL_OB_19521025_45Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Abänderung des gegenwärtig geführten Marktwappens der Marktgemeinde Sarleinsbach im politischen Bezirk RohrbachGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
25.10.1952
Fundstelle
LGBl. Nr. 45/1952 25. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
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der o. ö. Landesregierung vom 1. Oktober 1951 betreffend die Abänderung des gegenwärtig geführten Marktwappens der Marktgemeinde Sarleinsbach im politischen Bezirk Rohrbach.
Die o. ö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 1, Oktober 1951 beschlossen, der Marktgemeinde Sarleinsbach im politischen Bezirk Rohrbach in Abänderung des gegenwärtig geführten Marktwappens gemäß § 4 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1948, LGBl. Nr. 22/ 1949, das nachstehend beschriebene Wappen zu verleihen:
"In einem roten Schild erheben sich aus einem grünen Dreiberge drei silberne Straußenfedern, die eine aus der erhöhten Mitteltuppe, die anderen beiden aus den Einsattelungen zwischen der Mittelkuppe und den Seitenkuppen hervorgehend."
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