Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend das Inkrafttreten des Anzeigenabgabe-Gesetzes, LGBl. Nr. 17/1952
LGBL_OB_19520717_37Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend das Inkrafttreten des Anzeigenabgabe-Gesetzes, LGBl. Nr. 17/1952Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
17.07.1952
Fundstelle
LGBl. Nr. 37/1952 20. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.
der 0. ö. Landesregierung
betreffend das Inkrafttreten des Anzeigenabgabe-Gesetzes, LGVl. Nr. 17/1952.
Auf Grund des § 13 des Landesgesetzes vom 10. Oktober 1951, LGBl. Nr. 17/1952, in der Fassung der Gesetzesbeschlüsse vom 21. November 1951 und vom 6. März 1952, betreffend die Einhebung einer Gemeindeabgabe für die entgeltliche Veröffentlichung oder Verbreitung von Anzeigen in Druckwerken und für die entgeltliche Verbreitung von Anzeigen mittels Lautsprecher an öffentlichen Orten oder durch den Rundfunk (Anzeigenabgabe-Gesetz) wird verordnet:
Das Anzeigenabgabe-Gesetz, LGVl. Nr. 17/ 1952, tM am 1, August 1952 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesgesetz vom 26. Februar 1948, LGBl. Nr. 25, betreffend die Einhebung einer Gemeindeabgabe von öffentlichen Ankündigungen im Gemeindegebiete Linz, außer Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.