Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Umgemeindung von Gebietsteilen der Marktgemeinde Königswiesen zur Gemeinde Pierbach, politischer Bezirk Freistadt | Omnilex
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Umgemeindung von Gebietsteilen der Marktgemeinde Königswiesen zur Gemeinde Pierbach, politischer Bezirk Freistadt
LGBL_OB_19520425_22Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Umgemeindung von Gebietsteilen der Marktgemeinde Königswiesen zur Gemeinde Pierbach, politischer Bezirk FreistadtGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
25.04.1952
Fundstelle
LGBl. Nr. 22/1952 11. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Umgemeindung von Gebietsteilen der Marktgemeinde Königswiesen zur Gemeinde Pierbach, politischer Bezirk Freistadt
Text
HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.
§ 2.
Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 1952 in Kraft. Für die auflaufenden Kosten der Vermessung und grundbücherlichen Durchführung des der Gemeinde Pierbach einverleibten Gebietes hat die Gemeinde Pierbach aufzukommen.
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