Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde Schörfling des politischen Bezirkes Vöcklabruck
LGBL_OB_19511019_36Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde Schörfling des politischen Bezirkes VöcklabruckGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
19.10.1951
Fundstelle
LGBl. Nr. 36/1951 24. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
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der o. ö. Landesregierung vom 19. Oktober 1951, betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde Schörfling des politischen Bezirkes Vöcklabruck.
Gemäß § 30 der o. ö. Gemeindewahlordnung in der derzeitigen Fassung werden die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde Schörfling des politischen Bezirkes Vöcklabruck für Sonntag, den 23. Dezember 1951, ausgeschrieben.
Als Tag der Wahlausschreibung gilt der 19. Oktober 1951.
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