Gesetz womit das Gesetz vom 14. Dezember 1949 betreffend die Einhebung einer Gemeindesteuer bei der entgeltlichen Abgabe von Getränken mit Ausnahme von Bier und Milch (Gemeinde-Getränkesteuergesetz), LGBl. Nr. 15 aus 1950, geändert wird (Gemeinde-Getränkesteuergesetznovelle 1950) | Omnilex
Gesetz womit das Gesetz vom 14. Dezember 1949 betreffend die Einhebung einer Gemeindesteuer bei der entgeltlichen Abgabe von Getränken mit Ausnahme von Bier und Milch (Gemeinde-Getränkesteuergesetz), LGBl. Nr. 15 aus 1950, geändert wird (Gemeinde-Getränkesteuergesetznovelle 1950)
LGBL_OB_19510809_28Gesetz womit das Gesetz vom 14. Dezember 1949 betreffend die Einhebung einer Gemeindesteuer bei der entgeltlichen Abgabe von Getränken mit Ausnahme von Bier und Milch (Gemeinde-Getränkesteuergesetz), LGBl. Nr. 15 aus 1950, geändert wird (Gemeinde-Getränkesteuergesetznovelle 1950)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
09.08.1951
Fundstelle
LGBl. Nr. 28/1951 18. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Gesetz womit das Gesetz vom 14. Dezember 1949 betreffend die Einhebung einer Gemeindesteuer bei der entgeltlichen Abgabe von Getränken mit Ausnahme von Bier und Milch (Gemeinde-Getränkesteuergesetz), LGBl. Nr. 15 aus 1950, geändert wird (Gemeinde-Getränkesteuergesetznovelle 1950)
Text
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