Kundmachung des Landeshauptmannes von Oberösterreich über die Berichtigung von Druckfehlern im Landesgesetzblatt
LGBL_OB_19510809_24Kundmachung des Landeshauptmannes von Oberösterreich über die Berichtigung von Druckfehlern im LandesgesetzblattGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
09.08.1951
Fundstelle
LGBl. Nr. 24/1951 17. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.
3.Niederschriften von mündlichen, wesentlich im Privatinteresse der Partei
liegenden AnbringenS 4,-
4.Abschriften und Duplikate, wenn sie von der Behörde ausgestellt werden, insofern die Amtshandlung wesentlich im Privatinteresse der Partei gelegen ist, für jeden Bogen der UrschriftS 4.-
5.Beglaubigungen und Überbeglaubigungen, insofern die Amtshandlung
wesentlich im Privatinteresse der Partei gelegen istS 5.-
6.Sichtvermerke, Vidierungen, insofern die Amtshandlung wesentlich im
Privatinteresse der Partei gelegen istS 5.-
L. Besonderer Teil. I. Staatsbürgerschaft.
1.Bescheinigung über den Erwerb der Staatsbürgerschaft (88 2 und 2 a
1949, NGVl. Nr. 276) . . , S 6.-
2.Widerruf der Ausbürgerung (§ 4 Abs. 1 Staatsbürgerschafts-Über
leitungsgesetz 1949, VGBl. Nr. 276)S 50.- bis 500 -
3.Widerruf der Ausbürgerung (§ 4 Abs. 2 Stalltsbürgerschllftsüber-
leitungsgesetz 1949, BGBl. Nr. 276)S 50.- bis 1500,-
4.Verleihung der Staatsbürgerschaft an einen Ausländer in Fällen, in
welchen ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung besteht (§ 5 Abs. 3, § 10
Abs. 1 und § 10 Abs. 2 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1949, VGVl.
Nr. 276).S 50.- bis 500,-
5.Verleihung der Staatsbürgerschaft an einen Ausländer in Fällen, in
welchen kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung besteht (§ 5 Abs, 1 Z. 3,
§ 5 Abs. 4 und § 5 Abs. 5 Staatsbürgerschaftsgesetz 1949, VGVl.
Nr. 276)S 50 - bis 1500,-
6.Bewilligung der Beibehaltung der Staatsbürgerschaft (§ 8 Abs. 1, § 8
Abs. 2 Staatsbürgerschaftsgesetz 1949, VGVl. Nr. 276)S 50,- bis 300.-
7.Ausstellung einer Bescheinigung über das Ausscheiden aus dem Staats
verband im Falle des Erwerbes einer fremden Staatsbürgerschaft (§16
Abs. 1 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1949, VGBl. Nr. 276) ... S 100,
8.Bewilligung des Bundesministeriums für Inneres im Einvernehmen mit
dem Bundeskanzleramte zur Beibehaltung der Staatsbürgerschaft im
Falle der Erwerbung einer fremden Staatsbürgerschaft (§ 9 Abs. 1
Z. 1 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1949, VGVl. Nr. 276) ... S 100.-bis 500.-
9.Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises (§ 2 der Staats
bürgerschaftsverordnung vom 29. Oktober 1945, NGVl. Nr. 28/1946) . S 6.-
II. Theater» und Kinowesen, öffentliche Vorführungen und Schaustellungen.
(Soweit hiefür nicht Bundespolizeibehörden zuständig sind.)
10.Bewilligung zum Betrieb eines stehenden TheatersS1500.-
11.Erteilung der persönlichen Befugnis zu Theaterveranstaltungen:
a)für ständige Betriebe bei einem Fassungsraum bis zu 600 Personen 8100.
bei einem Fassungsraum über 600 PersonenS200,-
b)für Wanderbetriebe . . . . . . S100,-
c)für EinzelfälleS20.-
12.Für die Ausstellung einer Befugnis zur Vorführung von Laufbildern:
pro SitzplatzS1.-
jedoch mindestens S300.
höchstens S1500.
13.Erweiterung einer bestehenden Kinolizenz für den abwechslungsweisen
Spielbetrieb an zwei verschiedenen Standorten:
pro Sitzplatz für den neuen Betrieb S1.-
jedoch mindestens S150.-
höchstens S 750.
14.Genehmigung eines Pächters:
a)bei einem Fassungsraum bis 600 PersonenS300,-
b)bei einem Fassungsraum über 600 PersonenS500,-
15.Genehmigung eines Geschäftsführers bei physischen Lizenzwerbern . . S100. bis 300,-
16.Genehmigung eines stellvertretenden Geschäftsführers (sowohl bei juristischen als auch physischen Personen als Lizenzwerbern) .... S100.- bis 300.-
17.Begutachtung eines Filmes und die Ausstellung der 1. Ausfertigung
der Vorführungsbestätigung für je begonnene 1000 mS20.-
18.Bewilligung von Dilettantentheateraufführungen für jede Vorstellung . S 10.-
19.Genehmigung:
a)für die Errichtung eines Theater oder Kinogebäudes ^Neubauten) . S50.- bis 250.-
b)für die Einrichtung von Kinobetrieben in bereits bestehenden Sälen S600.-
c)für bauliche Herstellungen in Theatern oder Kinogebäuden (insbesondere Vergrößerungen dieser Anlagen)S50.-
VorstellungenS30.-
20.Ablegung der KinooperateurprüfungS30,-
21.Berechtigung Zum Betriebe einer Singspielhalle, eines Varietes, Kabaretts o. dgl.:
a)für den LokalinhaberS200.-
b)für den Unternehmer oder LeiterS150,-
22.Bewilligung von
b) artistischen, kaberettistischen, tänzerischen und sonstigen Produktionen
in Nachtlokalen mit Gültigkeit bis Zu einem JahrS300.-
23.Bewilligung öffentlicher Vorführungen und Schaustellungen:
(Musikaufführungen, Ausstellungen jeder Art gegen zahlbaren Zutritt,
Vorträge, Schausteller)S20.-
24.Bewilligung von FaschingszügenS20.-
25.Bewilligung öffentlicher Zirkusvorstellungen:
einem JahrS30.- bis 100.-
b) größerer Art (Fassungsraum des Zirkus von 200 Personen aufwärts) für jede Woche der Lizenzdauer . . . . S30.- bis 300.-
26.Bewilligung zur Ausübung der GraphologieS20,-
27.Bewilligung einer Veranstaltungsdirektion S100.-
28.Erweiterung einer der unter Tarifpost 11 b, 21, 22, 23 und 25 an
gefühlten Berechtigungendie Hälfte des bezüglichen Tarifsatzes
29.Kurzfristige Verlängerung bis höchstens drei Monate einer der unter
Tarifpost 11 b, 21, 22, 23 und 25 angeführten Berechtigungen ... S10.-
III. Genehmigung der Errichtung von Tanzlehranstalten:
b)für zeitweilige Betriebe mit oder ohne festem Standort . . S 50.-
c)für Berechtigungen zu Wander oder SaiftnkursenS 100.-
31.Genehmigung eines Stellvertreters (Geschäftsführers) nach § 4 der
Durchführungsverordnung Zum Tanzlehranstaltengesetz, VGVl. Nr. 300/1924:
a)für einen ständigen BetriebS 30,-
b)für einen zeitweiligen Betrieb (Filial oder Wanderkurs) . . S 20.-
IV. Straßenverkehrswesen, sportliche Veranstaltungen.
32.Bewilligung einer sportlichen Veranstaltung entweder mit Kraftwagen
allein oder mit Kraftwagen und Krafträdern:
») wenn zur Erteilung der Bewilligung die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig ist:
1.mit GeschwindigkeitswettbewerbS 200.-
2.ohne GeschwindigkeitswettbewerbS 130.-
b) wenn zur Erteilung der Bewilligung das Amt der Landesregierung zuständig ist:
1.mit GeschwindigkeitswettbewerbS 300.-
2.ohne GeschwindigkeitswettbewerbS 250.-
33.Bewilligung einer sportlichen Veranstaltung mit Krafträdern:
a)wenn zur Erteilung der Bewilligung die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig ist:
1.mit GeschwindigkeitswettbewerbS 150.-
2.ohne Geschwindigkeitswettbewerb.......S 100.-
b)wenn zur Erteilung der Bewilligungdas Amt der Landesregierung
zuständig ist:
1.mit GeschwindigkeitswettbewerbS 230.-
2.ohne GeschwindigkeitswettbewerbS 150.-
34.Bewilligung anderer als unter die Tarifpost 32 und 33 fallenden sportlichen Veranstaltungen auf Straßen (insbesondere mit Fahrrädern):
b) wenn Zur Erteilung der Bewilligung das Amt der Landesregierung
zuständig istS 60.-
Die Verwaltungsabgabe nach Tarifpost 32, 33 und 34 ist nicht einzuheben, wenn gleichzeitig mit demselben Bescheide für die gleiche sportliche Veranstaltung die Bewilligung der Benützung von Bundesstraßen erteilt und hiefür eine Bundesverwaltungsabgabe vorgeschrieben wird.
35.Bewilligung zur Benützung von Straßen für einen anderen als ihren
bestimmungsmäßigen Zweck (§ 71 Landesstraßenverwaltungsgesetz 1946) S 40.-
36.Bewilligung zur Ausübung der Tätigkeit eines Buchmachers (Totalisateurs) für jedes Fahr der LizenzdauerS 100.- bis 300.
V. Leichen- und Bestattungswesen, Heil- und Pflegeanstalten, Sanitätswesen.
37.Totenbeschau:
b) bei Personen über 14 FahrenS 15.-
38.Bewilligung der Enterdigung einer LeicheS 50.-
39.Bewilligung zur Überführung einer Leiche (einschließlich Leichenpaß):
b) bei Sterbefällen außerhalb des ordentlichen WohnsitzesS 30.-
40.Genehmigung der Errichtung von Privatbegräbnisstätten außerhalb des
Friedhofes S 500.-
41.Genehmigung der Errichtung oder Übertragung einer Privatheilanstalt:
b) für jedes weitere Behandlungs- und KrankenzimmerS 30.-
42.Genehmigung der Erweiterung einer bestehenden Privatheilanstalt für
jedes neue Behandlungs- oder KrankenzimmerS50.-
43.Sanitätsbehördliche Genehmigung der Betriebsanlage einer Privatheil
anstattS300.-
44.Genehmigung der Verlegung einer PrivatheilanstaltS200.-
46.Genehmigung der Verpachtung einer Privatheilanstalt8200.-
47.Genehmigung der Bestellung des ärztlichen Leiters einer Privatheil
anstattS200.-
48.Genehmigung der Änderung der Bezeichnung einer Privatheilanstalt .
S100.-
49.Genehmigung der Errichtung oder Übertragung von zum Betriebe eines
HeilbadKurortes (Kurortes) erforderlichen Anlagen, Kuranstalten und
Kureinrichtungen:
Patienten (Kurgäste) sowie Ordinationsräume)S300.-
b) für jeden weiteren derartigen Betriebsraum einschließlich eventueller
KrankenzimmerS50.-
50.Genehmigung der Erweiterung einer bestehenden Anlage, Kuranstalt und
Kureinrichtung für jeden neuen Betriebsraum (Schlaf und Tagesräume
für Patienten (Kurgäste), Ordinationsraume, Krankenzimmer) . . .S 50.-
51.Genehmigung der Verpachtung einer Anlage, Kuranstalt, oder KureinrichtungS300.-
52.Genehmigung der Bestellung eines leitenden Arztes in einer Kuranstalt
oder in einem HeilbadS200.-
53.Genehmigung der Änderung der Bezeichnung eines Heilbades .... S100.S
54.Genehmigung Zum Betrieb einer Heilquelle (Gesundbrunnen) im Sinne
des § 2 des Reichssanitätsgesetzes und Übertragung dieser Genehmigung S300.- bis 1500.
55.Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes für Heil und Krankenanstalten . S300.-
56.Bestellung eines Gemeindearztes durch die Landesregierung .... S100.-
VI. Landeskultur, Jagd und Fischerei, Vogel und Pflanzenschutz.
57.Bestätigung und Beeidigung eines Landeskulturwachorganes .... S5.-
58.Anerkennung eines Eigenjagdrechtes für das Hektar ...... S1.-
höchstens jedoch S1000.-
59.Feststellung von Vorpachtrechten für das Hektar S1.-
1948, verpachteten JagdS200.-
b) Genehmigung einer ohne öffentliche Versteigerung im Wege des freien Übereinkommens gemäß Z 17 des 0. ö. Jagdgesetzes, LGVl.
Nr. 10/1948, verpachteten Jagd für das HektarS1.-
höchstens aber S1000.
61.Kenntnisnahme der Abtretung einer gepachteten Genossenschaftsjagd an
einen anderen (§ 25 des 0. ö. Jagdgesetzes, LGVl. Nr. 10/1948) ... S 150.-
62.Zuweisung einer öffentlich versteigerten Jagd (§ 16 des 0. ö. Jagdgesetzes, LGVl. Nr. 10/1948)S250.-
63.Bewilligung zur Unterteilung von Fischereirechten S50.-
64.Bewilligung Zum Fischfang wahrend der Schonzeit ....... S20.-
65.Ausfertigung einer Fischerkarte für den Besitzer oder Pächter eines
FischwassersS40.-
66.Erteilung einer Konzession für die Ausübung der Elektrofischerei ..S 50.-
67.Bewilligung zur ausnahmsweisen Verwendung sonst verbotener Fangarten beim FischfangS50.-
68.Ausfertigung einer VogelfangkarteS10.-
VII. Bauwesen.
69.Bewilligung von Teilungen zur Schaffung von Bauplätzen und Kleingartenflächen (§ 1 der Bauordnungsnovelle 1946, LGVl. Nr. 5/1947)
und Genehmigung von Bauplätzen ohne Grundteilung (§ 2 der Bauordnungsnovelle 1946) sowie Bewilligung von Aufteilungen von Grundstücken zwecks Schaffung von Bauplätzen (§ 10 der Bauordnungs-Novelle 1946):
b)Ergänzung Zugelassener Baustoffe und BauartenS 500.-
c)Verlängerung der Zulassung von Baustoffen und Bauarten . . S 500.-
VIII. Schischulwesen.
73.Erteilung der Bewilligung zur Errichtung einer Schischule..... S 150.-
IX. Sonstiges.
74.Verleihung der Berechtigung Zur Führung des Landeswappens ... S 1500.-
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