Verordnung der Oö. Landesregierung über die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Helfenberg und Ahorn im politischen Bezirk Rohrbach
LGBL_OB_19510418_13Verordnung der Oö. Landesregierung über die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Helfenberg und Ahorn im politischen Bezirk RohrbachGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.04.1951
Fundstelle
LGBl. Nr. 13/1951 9. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
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der o. ö. Landesregierung vom 5. März 1951 über die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Helfenberg und Ahorn im politischen Bezirk Rohrbach.
§ 1.
Auf Grund der Bestimmungen des § 13 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1948, LGVl. Nr. 22/ 1949, wird für die Gemeinden Helfenberg und Ahorn im politischen Bezirk Rohrbach unter Aufrechterhaltung ihrer Selbständigkeit eine Verwaltungsgemeinschaft gebildet.
§ 2.
Die Verwaltungsgemeinschaft dient derFührung sämtlicher Selbstverwaltungs- undAuftragsangelegenheiten beider Gemeinden ineiner gemeinsamen Verwaltungsstelle.
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1951 in Kraft.
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