Verordnung der Oö. Landesregierung über die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Afiesl und Schönegg im politischen Bezirk Rohrbach
LGBL_OB_19510323_11Verordnung der Oö. Landesregierung über die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Afiesl und Schönegg im politischen Bezirk RohrbachGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
23.03.1951
Fundstelle
LGBl. Nr. 11/1951 8. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
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der o.ö. Landesregierung vom 22. Jänner 1951 über die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Afiesl und Schönegg im politischen Bezirk Rohrbach.
§ 1.
Auf Grund der Bestimmungen des § 13 Abs, 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1948, LGBl, Nr. 22/1949, wird für die Gemeinden Afiesl und Schönegg im politischen Bezirk Rohrbach unter Aufrechterhaltung ihrer Selbständigkeit eine Verwaltungsgemeinschaft gebildet.
§ 2
Die Verwaltungsgemeinschaft dient der Führung sämtlicher Selbstwerwaltungs- und Auftragsangelegenheiten beider Gemeinden durch einen gemeinsamen Sekretär.
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1951 in Kraft.
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