Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde St. Pantaleon des politischen Bezirkes Braunau
LGBL_OB_19500929_48Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde St. Pantaleon des politischen Bezirkes BraunauGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.09.1950
Fundstelle
LGBl. Nr. 48/1950 27. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
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der o. ö. Landesregierung vom 29. September 1950, betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde St. Pantaleon des politischen Bezirkes Braunau.
Gemäß § 30 der o. ö. Gemeindewahlordnung in der derzeitigen Fassung werden die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde St. Pantaleon des politischen Bezirkes Braunau für Sonntag, den l0. Dezember 1950 ausgeschrieben.
Als Tag der Wahlausschreibung gilt der 29. September 1950.
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