Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Verwaltungsbezirke Gmunden und Vöcklabruck
LGBL_OB_19491004_49Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Verwaltungsbezirke Gmunden und VöcklabruckGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
04.10.1949
Fundstelle
LGBl. Nr. 49/1949 36. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
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der o. ö. Landesregierung vom 3. Jänner 1949 betreffend die Änderung der Grenzen der Verwaltungsbezirke Gmunden und Vöcklabruck.
Auf Grund des § 8, Abs. (5), lit. d), des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 192N, in der Fassung des BGV1. Nr. 368 vom Jahre 1925, wird mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:
§ 1.
Die bisher unter der Verwaltung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden gestandene, zum Verwaltungsbezirk Vöcklabruck gehörige Ortsgemeinde Roitham wird aus dem Verwaltungsbezirk Vöcklabruck ausgeschieden und dem Verwaltungsbezirk Gmunden zugewiesen.
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit 1, November 1949 in Kraft.
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