Verordnung der Oö. Landesregierung über eine Ergänzung der Verordnung vom 25. Oktober 1948, LGBl. Nr. 44, betreffend die Einführung von Wildursprungsscheinen
LGBL_OB_19490224_7Verordnung der Oö. Landesregierung über eine Ergänzung der Verordnung vom 25. Oktober 1948, LGBl. Nr. 44, betreffend die Einführung von WildursprungsscheinenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
24.02.1949
Fundstelle
LGBl. Nr. 7/1949 6. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
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der o.3. Landesregierung vom 7. Februar 1949 über eine Ergänzung der Verordnung vom 25. Oktober 1948, LGBl. Nr. 44, betreffend die Einführung von Wild Ursprungsscheinen.
§ 1.
Dem § 8 der Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 25. Oktober 1948, LGBl. Nr. 44, betreffend die Einführung von Wildursprungsscheinen, wird folgender 2. Satz beigefügt:
"Sendungen, deren Frachtbriefe diesen Vermerk nicht enthalten oder bei denen am Wildkörper kein Ursprungsschein angeheftet ist, dessen behördliche Nummer mit der vom Versender am Frachtbriefe vermerkten Nummer übereinstimmt, sind von den Versandbahnhöfen zurückzuweisen.
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung in Kraft.
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