Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Umgemeindung von Gebietsteilen der Gemeinde Sattledt zur Gemeinde Steinhaus, Verwaltungsbezirk Wels
LGBL_OB_19490202_3Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Umgemeindung von Gebietsteilen der Gemeinde Sattledt zur Gemeinde Steinhaus, Verwaltungsbezirk WelsGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
02.02.1949
Fundstelle
LGBl. Nr. 3/1949 2. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.
der o. ö. Landesregierung vom 10. Jänner 1949, betreffend Umgemeindung von Gebietsteilen der Gemeinde Sattledt zur Gemeinde Steinhaus, Verwaltungsbezirk Wels.
§ 1.
Die o. ö. Landesregierung hat mit Beschluß vom 10. Jänner 1949 ihre Zustimmung zur Änderung der Grenzen der Gemeinden Sattledt und Steinhaus durch Abtrennung von Gebietsteilen der Gemeinde Sattledt und Eingemeindung in das Gebiet der Gemeinde Steinhaus erteilt.
Es werden folgende Gebietsteile der Steuer gemeinde Sattledt I (Ortsgemeinde Sattledt) im Gesamtausmaße von 28 ha 2 ar 99 m2 ausgeschieden und der Gemeinde Steinhaus (Steuergemeinde Steinhaus) einverleibt:
§ 2.
Die Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 1949 in Kraft. Für die auflaufenden Kosten der Vermessung und grundbücherlichen Durchführung des der Gemeinde Steinhaus einverleibten Gebietes hat die Gemeinde Steinhaus aufzukommen.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.