Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich womit die Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 21. Juli 1947, LGBl. Nr. 15, über die Aufbringungsausschüsse abgeändert wird
LGBL_OB_19480110_3Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich womit die Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 21. Juli 1947, LGBl. Nr. 15, über die Aufbringungsausschüsse abgeändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
10.01.1948
Fundstelle
LGBl. Nr. 3/1948 1. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
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des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 16. Dezember 1947, womit die Ver ordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 21. Juli 1947, LGVl. Nr. 15, über die Aufbringungsausschüsse abgeändert wird. Einziger Paragraph.
Im § 1, Abs. 4, ist "Herr Dr, Josef Bergmann, Leiter der Geschäftsabteilung des Vollzugsausschusses für Ernährungsangelegenheiten im Amte der o.ö. Landesregierung", zu streichen, und dafür "Der Leiter der zur Wahrnehmung der Ernährungsaufgaben zuständigen Abteilung des Amtes der o.ö. Landesregierung" zu setzen.
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