Verordnung der Oö. Landesregierung über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Kirchschlag und Hellmonsödt im Verwaltungsbezirk Urfahr
LGBL_OB_19480110_1Verordnung der Oö. Landesregierung über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Kirchschlag und Hellmonsödt im Verwaltungsbezirk UrfahrGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
10.01.1948
Fundstelle
LGBl. Nr. 1/1948 1. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
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der o.ö. Landesregierung vom 10. November 1947 über die Aufösung der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Kirchschlag und Hellmonsödt im Verwaltungs bezirk Urfahr.
§ 1.
Die mit Verordnung vom 9. März l942, Verordnungs- und Amtsblatt Folge 12, S. 38, gebildete Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Kirchschlag und Hellmonsödt mit dem Sitze in Hellmonsödt wird aufgelöst, § 2.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Kundmachung in Kraft,
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