Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Münichreith-Laimbach
LRNI_2014048Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Münichreith-LaimbachGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1213/32-0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Münichreith-Laimbach
Ausgabedatum
20.05.2014
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Münichreith-Laimbach
1213/32-0
Kundmachung
48/14
2014-05-20
Blatt 1
Ausgegeben am20.05.2014
Jahrgang 201448. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–22:
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Münichreith-Laimbach
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterSobotka
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 29. April 2014, Zl. IVW3-M-3152501/001-2014, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–22, der Gemeinde Münichreith-Laimbach das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Unter einem blauen, mit drei goldenen Kugeln belegten Schildhaupt in Gold ein grüner, mit einem silbernen Fisch belegter Dreiberg.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–22, die vom Gemeinderat der Gemeinde Münichreith-Laimbach festgesetzten Gemeindefarben “Gold-Grün-Weiß” genehmigt.
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