NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2014
LRNI_2013169NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2014Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
3800/4-0
Titel
NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2014
Ausgabedatum
23.12.2013
Text
NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2014
3800/4-0
Stammverordnung
169/13
2013-12-23
Blatt 1-3
Ausgegeben am23.12.2013
Jahrgang 2013169. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 2 Abs. 5 des NÖ Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetzes, LGBl. 3800–7:
NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2014
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterSobotka
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterinRenner
Ab 1. Jänner 2014 lautet der Tarif über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden:
Tarif
über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben
A. Allgemeiner Teil
Euro
B. Besonderer Teil
I. Gebrauch des Gemeindewappens
II. Örtliche Veranstaltungspolizei
Für die Genehmigung von Änderungen solcher Betriebsstätten beträgt die Verwaltungsabgabe zwei Drittel der für die jeweilige Genehmigung zu entrichtenden Verwaltungsabgabe.
III. Örtliche Straßenpolizei
für mehrmalige Fahrten
33,30
für eine einmalige Ladetätigkeit
14,50
für mehrmalige Ladetätigkeit
33,30
höchstens jedoch
269,–
IV. Örtliche Gesundheitspolizei
V. Örtliche Baupolizei
mindestens jedoch
91,50
VI. Freiwillige Feilbietung beweglicher Sachen
mindestens jedoch
14,50
VII. Örtliches Gewerberecht
VIII. Örtliches Wasserrecht
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