Verordnung über die Festlegung der Wahltage für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich
LRNI_2013042Verordnung über die Festlegung der Wahltage für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes NiederösterreichGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
2002/2-0
Titel
Verordnung über die Festlegung der Wahltage für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich
Ausgabedatum
09.09.2013
Text
Verordnung über die Festlegung der Wahltage für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich
2002/2-0
Stammverordnung
42/13
2013-09-09
Blatt 1
Ausgegeben am09.09.2013
Jahrgang 201342. Stück
Die NÖ Landesregierung hat am 27. August 2013 aufgrund des § 17 des NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes, LGBl. 2002–9 , veordnet:
Verordnung über die Festlegung der Wahltage für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterSobotka
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterinRenner
Für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich wird als Wahltag
Donnerstag, der 12. Juni 2014
festgelegt.
Für Dienststellen im Turnusdienst wird als zweiter Wahltag
Mittwoch, der 11. Juni 2014
festgelegt.
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