Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Mannsdorf an der Donau
LRNI_2011069Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Mannsdorf an der DonauGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1213/29–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Mannsdorf an der Donau
Ausgabedatum
20.06.2011
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Mannsdorf an der Donau
1213/29–0
Kundmachung
69/11
2011-06-20
Blatt 1
Ausgegeben am20.06.2011
Jahrgang 201169. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16:
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Mannsdorf an der Donau
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterSobotka
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. Mai 2011 Zl. IVW3-M-3083401/001-2011, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, der Gemeinde Mannsdorf an der Donau das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Im gespaltenen Schild vorne in Blau ein silberner rotbezungter steigender Hund mit goldener Kette, hinten in Rot ein schrägrechter silberner Balken.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, die vom Gemeinderat der Gemeinde Mannsdorf an der Donau festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiss-Rot” genehmigt.
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