Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-Neunkirchen
LRNI_2010081Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-NeunkirchenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
8000/75–4
Titel
Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-Neunkirchen
Ausgabedatum
07.10.2010
Text
Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-Neunkirchen
8000/75–0
Stammverordnung
118/01
2001-09-28
Blatt 1, 2, Anlagen 1-4
8000/75–1
20/04
2004-02-17
Blatt 5, Anlage 1 (Blattübersicht, Planblatt Nr. 75)
8000/75–2
48/05
2005-05-31
Blatt 5, Anlage 1 (Blattübersicht, Planblatt Nr. 76)
8000/75–3
59/09
2009-05-29
Blatt 3, 4, 5, 6, Anlage 1 (Blattübersicht, Planblatt Nr. 76, 105 und 106)
8000/75–4
81/10
2010-10-07
Anlage 1 (Blattübersicht, Planblatt Nr. 105)
Ausgegeben am07.10.2010
Jahrgang 201081. Stück
Die NÖ Landesregierung hat am 11. August 2010 aufgrund der §§ 1 und 3 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBL. 8000–23 , verordnet:
Änderung der Verordnung
über ein Regionales Raumordnungsprogramm
Wiener Neustadt-Neunkirchen
Die Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-Neunkirchen, LGBl. 8000/75, wird wie folgt geändert:
In der Anlage 1 werden die Blattübersicht und das Planblatt Nr. 105 (der ÖK 1:50.000) ausgetauscht.
Niederösterreichische Landesregierung:LandesrätinMikl-Leitner
§ 1
Geltungsbereich
Dieses Raumordnungsprogramm gilt für die Stadt mit eigenem Statut Wiener Neustadt sowie die Verwaltungsbezirke Wiener Neustadt und Neunkirchen.
§ 2
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung gelten als
§ 3
Zielsetzungen
mittelfristigen Bedarf, auf die ökologischen Grundlagen und auf andere Nutzungsansprüche.
Festlegung siedlungstrennender Grünzüge und Siedlungsgrenzen zur Sicherung regionaler Siedlungsstrukturen und typischer Landschaftselemente sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten.
Sicherung und Vernetzung wertvoller Biotope.
Rücksichtnahme auf die für die Wasserversorgung
relevanten Grundwasserkörper.
eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft.
§ 4
Maßnahmen für den Naturraum
(1) In den landwirtschaftlichen Vorrangzonen, dargestellt in Anlage 1, darf eine andere Widmungsart als Grünland-Land- und Forstwirtschaft nur dann gewidmet werden, wenn im Gemeindegebiet für die beabsichtigte Widmung keine andere Fläche in Betracht kommt.
(2) In den in Anlage 1 kenntlich gemachten wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten dürfen die Widmungsarten Industriegebiet, Materialgewinnungsstätte, Friedhof, Abfallbehandlungsanlage, Aushubdeponie oder Lagerplatz aller Art bis zur Erlassung einer Verordnung gemäß § 34 oder § 35 WRG 1959, BGBl. Nr. 215/1959 i.d.F. BGBl. I Nr. 85/1997 nur dann festgelegt werden, wenn durch entsprechende Untersuchungen oder Gutachten nachgewiesen ist, dass hiedurch das Grundwasser nicht gefährdet wird.
(3) In den in Anlage 1 dargestellten erhaltenswerten Landschaftsteilen darf eine andere Widmungsart als Grünland-Land- und Forstwirtschaft nur dann festgelegt werden, wenn im Gemeindegebiet für die beabsichtigte Widmung keine andere Fläche in Betracht kommt.
§ 5
Maßnahmen für die Siedlungsentwicklung
(1) Siedlungsgrenzen, wie sie in den Anlagen 1 und 4 grafisch bzw. textlich festgelegt wurden, sind bei der Flächenwidmung wie folgt einzuhalten:
(2) In den regionalen Grünzonen, die in Anlage 1 dargestellt sind, dürfen nur solche Grünlandwidmungsarten gewidmet werden, die die raumgliedernde und siedlungstrennende Wirkung, die Naherholungsfunktion oder die Funktion der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche nicht gefährden. Die Festlegung der Widmung Verkehrsfläche ist nur dann zulässig, wenn die raumgliedernde und siedlungstrennende Funktion nicht gefährdet wird. Die Festlegung der Widmung Bauland ist in jedem Fall unzulässig.
§ 6
Maßnahmen für die Rohstoffgewinnung
Der Abbau ist gemäß Anlage 2 in Form von Trockenbaggerungen durchzuführen.
In den Eignungszonen gemäß Anlage 1 und 2 und in den in den Anlagen 1 und 3 als erweiterungsfähig festgelegten Standorten dürfen nur solche Widmungsarten festgelegt werden, die einen künftigen Abbau der mineralischen Rohstoffe nicht erschweren oder verhindern.
§ 7
Schlussbestimmung
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm für die Planungsregion Wiener Neustadt-Neunkirchen, LGBl. 8000/75–0, außer Kraft.
Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-Neunkirchen
Anlage 2
LISTE DER EIGNUNGSZONEN FÜR DIE GEWINNUNG VON SAND UND KIES
Nummer (lt. Anlage 1)
Verwaltungsbezirk
Gemeinde (Kartenblatt ÖK-Nr.)
Fläche in ha
Trockenbaggerung
1
WB
Eggendorf Theresienfeld (76)
320
X
2
WB
Theresienfeld (76)
80
X
3
WB
Theresienfeld (76)
45
X
4
WN WB
Wr.Neustadt Wöllersdorf-Steinabrückl (76)
155
X
5
WB
Eggendorf (76)
70
X
6
WB
Bad Fischau-Brunn (76)
146
X
7
NK
St. Egyden am Steinfeld (76)
120
X
8
WN
Wr.Neustadt (76)
120
X
9
NK
Breitenau am Steinfeld (106)
30
X
10
NK
Schwarzau am Steinfeld (106)
25
X
Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-Neunkirchen
Anlage 3
LISTE DER STANDORTE FÜR DIE GEWINNUNG MINERALISCHER
ROHSTOFFE
(MIT AUSNAHME VON SAND UND KIES)
Nummer (lt. Anlage 1)
Erweiterungsfähig/ nicht erweiterungsfähig
Verwaltungsbezirk
Gemeinde (Kartenblatt ÖK-Nr.)
Material
1
E
WB
Rohr im Gebirge (74)
Dolomit
2
E
WB
Rohr im Gebirge (74)
Dolomit
3
E
WB
Rohr im Gebirge (74)
Dolomit
4
NE
WB
Muggendorf (75)
Dolomit
5
E
WB
Waldegg (75)
Kalk
6
NE
WB
Walpersbach (106)
Quarzit
7
E
WB
Bromberg (106)
Quarzit
8
NE
WB
Krumbach (106)
Amphibolit
9
NE
WB
Krumbach (106)
Glimmerschiefer-Gneis
10
NE
WB
Hochneukirchen-Gschaidt (137)
Glimmerschiefer-Gneis
11
NE
NK
Scheiblingkirchen-Thernberg (106)
Quarzit
12
E
NK
Ternitz (105)
Konglomerat
13
E
NK
Grafenbach-St.Valentin (105)
Quarzit
14
E
NK
Grafenbach-St.Valentin (105)
Quarzit
15
E
NK
Wartmannstetten (105)
Quarzit
16
E
NK
Puchberg am Schneeberg (75)
Gips
17
E
WB
Erlach, Walpersbach (106)
Ton
18
E
WB
Sollenau (76)
Ton
19
E
NK
Aspang-Markt, Aspangberg-St.Peter, Mönichkirchen, Zöbern (106)
Leukophyllit
20
NE
NK
Grünbach am Schneeberg (75)
Mergel
SIEDLUNGSGRENZEN WIENER NEUSTADT - NEUNKIRCHEN
ÖSTZNR
GEMEINDE
RAUMDEFINITION
LINEAR
FLÄCHIG
30401
Stadt mit eigenem StatutWr. Neustadt
Wr. Neustadt, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten des Stadtgebietes
X
Wr. Neustadt, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen des Siedlungsteiles an der Landesgrenze zu Neudörfl
X
Bestehende Grenze der Baulandwidmung zwischen Bahn und Neunkirchner Allee (südwestlich des Autobahnknotens)
X
Heideansiedlung, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten
X
VerwaltungsbezirkWr. Neustadt
32301
Bad Fischau-Brunn
Brunn, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten
X
32301
Bad Fischau-Brunn
Bad Fischau, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden
X
32302
Bad Schönau
Bad Schönau, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden
X
32325
Bromberg
Bromberg, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
X
32325
Bromberg
Hofstätten, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
X
32305
Eggendorf
Siedlung “Maria Theresia”, bestehende bzw. eweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten
X
32306
Erlach
Erlach, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
X
32306
Erlach
Ziegelöfen, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen und Osten
X
32308
Gutenstein
Gutenstein, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordosten
X
32308
Gutenstein
Vorderbruck, “Panzenbachtal”, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten
X
32308
Gutenstein
Steinapiesting, Klostertal, Längapiesting, Mariahilfberg, bestehende Grenze der Baulandwidmung
X
32308
Gutenstein
Eichenberggraben, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten und Westen
X
32310
Hochwolkersdorf
Hollerberg, bestehende Grenze der Baulandwidmung
X
32310
Hochwolkersdorf
Hochwolkersdorf, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Südwesten
X
32310
Hochwolkersdorf
Hochwolkersdorf, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Südosten
X
32310
Hochwolkersdorf
Hochwolkersdorf, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordosten und Norden
X
32311
Hohe Wand
Stollhof, bestehende Grenze der Baulandwidmung am südwestlichen und am nordöstlichen Ortsausgang
X
32311
Hohe Wand
Maiersdorf, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden, Westen und Süden
X
32311
Hohe Wand
Loderhof, bestehende Grenze der Baulandwidmung
X
32312
Hollenthon
Hollenthon, erweiterte Siedlungsgrenze im Nordosten
X
32312
Hollenthon
Hollenthon, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
X
32312
Hollenthon
Hollenthon, erweiterte Siedlungsgrenze im Nordwesten
X
32313
Katzelsdorf
Katzelsdorf, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten
X
32313
Katzelsdorf
Eichbüchl, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordosten
X
32313
Katzelsdorf
Eichbüchl, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Südosten
X
32314
Kirchschlag i.d. Buckl.Welt
Ungerbach, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
X
32315
Krumbach
Krumbach, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden
X
32315
Krumbach
Krumbach, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten
X
32315
Krumbach
Krumbach, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen
X
32315
Krumbach
Ödhofen, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung
X
32316
Lanzenkirchen
Frohsdorf, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Südosten
X
32317
Lichtenegg
Lichtenegg, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
X
32317
Lichtenegg
Lichtenegg, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Südwesten
X
32317
Lichtenegg
Kaltenberg, bestehende bzw. erweiterte Grenzen der Baulandwidmungen
X
32317
Lichtenegg
Spratzau, Siedlungssplitter, bestehende Grenze der Baulandwidmung
X
32319
Markt Piesting
Dreistetten, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen und Süden bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden und um eine Baulandtiefe (30 m) im Bereich der Biberkogelgasse im Süden
X
32319
Markt Piesting
Markt Piesting - Dreistetten, zwei Siedlungssplitter an der Straße zwischen Markt Piesting und Dreistetten, bestehende Grenzen der Baulandwidmungen
X
32319
Markt Piesting
Dreistetten, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen des Ortes
X
32320
Matzendorf-Hölles
Hölles, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Westen
X
32321
Miesenbach
Frohnberg, bestehende Grenze der Baulandwidmung
X
32321
Miesenbach
Siedlungssplitter im Süden des Gemeindegebietes entlang der Bundesstraße und “Kaltenberg”, bestehende Grenzen der Baulandwidmungen
X
32321
Miesenbach
Scheuchenstein, bestehende Grenze der Baulandwidmung
X
32322
Muggendorf
Thal, bestehende Grenzen der Baulandwidmungen
X
32322
Muggendorf
Muggendorf, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden
X
32322
Muggendorf
Purbach, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden
X
32322
Muggendorf
Purbach, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden
X
32323
Pernitz
Feuchtenbach, bestehende Grenzen der Baulandwidmungen
X
32324
Rohr im Gebirge
Rohr im Gebirge, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden und Osten des Hauptortes
X
32324
Rohr im Gebirge
Zachhof, Gegend, bestehende Grenzen der Baulandwidmungen
X
32326
Schwarzenbach
Schwarzenbach, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
X
32327
Sollenau
Sollenau, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten - entlang der Trasse der Aspangbahn
X
32327
Sollenau
Böhlersiedlung, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
X
32330
Theresienfeld
Theresienfeld, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Nordosten
X
32330
Theresienfeld
Theresienfeld, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen
X
32330
Theresienfeld
Theresienfeld, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten
X
32331
Waidmannsfeld
Neusiedl, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
X
32331
Waidmannsfeld
Waidmannsfeld, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden, Westen und Südwesten
x
32331
Waidmannsfeld
Schallhof, bestehende Grenze der Baulandwidmung
X
32332
Waldegg
Steinbach, bestehende Grenze der Baulandwidmung
X
32332
Waldegg
Reichental, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
X
32332
Waldegg
Dürnbach bzw. Dürnbachtal, bestehende Grenzen der Baulandwidmungen
X
32332
Waldegg
Brand, bestehende Grenze der Baulandwidmung
X
32332
Waldegg
Wopfing, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
X
32332
Waldegg
Oberpiesting, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten
X
32332
Waldegg
Waldegg, bestehende Grenze der Baulandwidmung, Siedlungssplitter südlich der B 21
X
32333
Walpersbach
Schleinz, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Westen und Süden
X
32333
Walpersbach
Walpersbach, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Südwesten und Süden
X
32334
Weikersdorf am Steinfelde
Weikersdorf am Steinfelde, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Südwesten
X
32334
Weikersdorf am Steinfelde
Weikersdorf am Steinfelde, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Südosten
X
32335
Wiesmath
Annaberg, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden und Osten
X
32335
Wiesmath
Wiesmath, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
X
32335
Wiesmath
Wiesmath, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen
X
32335
Wiesmath
Wiesmath, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Südwesten
X
32335
Wiesmath
Wiesmath, erweiterte Siedlungsgrenze im Südosten
X
32336
Winzendorf-Muthmannsdorf
Muthmannsdorf, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
X
32336
Winzendorf-Muthmannsdorf
Muthmannsdorf, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden und Osten
X
32336
Winzendorf-Muthmannsdorf
Winzendorf, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten (südlich der Straße L4078)
X
32336
Winzendorf-Muthmannsdorf
Winzendorf, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten und Nordosten (nördlich der Straße L4078)
X
32336
Winzendorf-Muthmannsdorf
Winzendorf, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Südosten
X
32337
Wöllersdorf-Steinabrückl
Wöllersdorf, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
X
32337
Wöllersdorf-Steinabrückl
Wöllersdorf, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
X
32337
Wöllersdorf-Steinabrückl
Feuerwerksanstalt, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen
X
32337
Wöllersdorf-Steinabrückl
Villenkolonie, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
X
32337
Wöllersdorf-Steinabrückl
Steinabrückl, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen
X
VerwaltungsbezirkNeunkirchen
31802
Aspang-Markt
Aspang - Markt, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten (ÖBB-Trasse)
X
31809
Feistritz am Wechsel
Feistritz, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
X
31809
Feistritz am Wechsel
Feistritz, bestehende Grenze der Baulandwidmung für das Bauland an der Gemeindegrenze zu Kirchberg
X
31809
Feistritz am Wechsel
Feistritz, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden an der Straße LH 134
X
31809
Feistritz am Wechsel
Grottendorf, Bauland an der B 54, bestehende Grenze der Baulandwidmung
X
31810
Gloggnitz
Salloder, bestehende Grenze der Baulandwidmung
X
31810
Gloggnitz
Aue, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden
X
31810
Gloggnitz
Eichberg, bestehende Grenze der Baulandwidmung
X
31811
Grafenbach-St.Valentin
Penk, bestehende bzw. erweiterte Baulandwidmung im Süden und Osten
X
31812
Grimmenstein
Grimmenstein - Hochegg, bestehende Grenze der Baulandwidmung an der Straße nach Hochegg
X
31812
Grimmenstein
Grimmenstein, bestehende Grenze der Baulandwidmung an der B 54
X
31813
Grünbach am Schneeberg
Neusiedl, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden
X
31813
Grünbach am Schneeberg
Lupard, bestehende Grenze der Baulandwidmung
X
31813
Grünbach am Schneeberg
Unter der Wand, bestehende Grenze der Baulandwidmung
X
31813
Grünbach am Schneeberg
Am Segen Gottes, bestehende Grenze der Baulandwidmung
X
31813
Grünbach am Schneeberg
Am Richardschacht, bestehende Grenze der Baulandwidmung
X
31849
Höflein a.d. Hohen Wand
Unterhöflein, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung (Kirchbüchl)
X
31849
Höflein a.d. Hohen Wand
Zweiersdorf, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen
X
31849
Höflein a.d. Hohen Wand
Oberhöflein, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten
X
31814
Kirchberg am Wechsel
Kirchberg am Wechsel, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden des Hauptortes
X
31814
Kirchberg am Wechsel
Friedersdorf, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen
X
31814
Kirchberg am Wechsel
Kirchberg - Feistritz, bestehende Grenzen der Baulandwidmugen dreier einzelner Baulandsplitter entlang der Straße in Richtung Feistritz
X
31815
Mönichkirchen
Mönichkirchen, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Südosten
X
31818
Neunkirchen
Neunkirchen, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden (gegen Loipersbach)
X
31818
Neunkirchen
Mollram, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
X
31820
Otterthal
Otterthal, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
X
31821
Payerbach
Payerbach, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden
X
31821
Payerbach
Payerbach und Werning, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
X
31825
Prigglitz
Prigglitz, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Südwesten
X
31825
Prigglitz
Ortsteil westlich von Prigglitz, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten
X
31825
Prigglitz
Auf der Wiese, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen
X
31826
Puchberg am Schneeberg
Eichberg, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten
X
31826
Puchberg am Schneeberg
Puchberg, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am Ortsrand gegen das Hengsttal
X
31826
Puchberg am Schneeberg
Puchberg, bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsende (Sierningtal)
X
31826
Puchberg am Schneeberg
Sonnleiten, bestehende Grenze der Baulandwidmung
X
31826
Puchberg am Schneeberg
Schneebergdörfl, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden und Osten
X
31826
Puchberg am Schneeberg
Mittering, Hof, Prater, bestehende Grenzen der Baulandwidmungen
X
31829
Reichenau a.d. Rax
Hirschwang, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen
X
31829
Reichenau a.d. Rax
Edlach, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
X
31829
Reichenau a.d. Rax
Dörfl, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
X
31829
Reichenau a.d. Rax
Prein a.d. Rax, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
X
31829
Reichenau a.d. Rax
Reichenau, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden des Hauptortes
X
31829
Reichenau a.d. Rax
Schneedörfl, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden, Osten und Süden
X
31829
Reichenau a.d. Rax
Schneedörfl - Thalhof, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordosten
X
31829
Reichenau a.d. Rax
Thalhof, bestehende Grenze der Baulandwidmung
X
31830
St.Corona am Wechsel
St. Corona, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordosten und Westen
X
31831
St.Egyden am Steinfelde
Saubersdorf, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten
X
31831
St.Egyden am Steinfelde
Saubersdorf, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Südosten
X
31831
St.Egyden am Steinfelde
Föhrensiedlung, bestehende Grenze der Baulandwidmung
X
31832
Scheiblingkirchen-Thernberg
Weingart, bestehende Grenze der Baulandwidmung
X
31832
Scheiblingkirchen-Thernberg
Unterbromberg, bestehende Grenze der Baulandwidmung
X
31832
Scheiblingkirchen-Thernberg
Gleißenfeld, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordosten
X
31832
Scheiblingkirchen-Thernberg
Bauland an der Grenze nach Bromberg-Hofstätten, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
X
31833
Schottwien
Maria Schutz, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
X
31833
Schottwien
Göstritz, bestehende Grenze der Baulandwidmung
X
31833
Schottwien
Himmelreich, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten
X
31834
Schrattenbach
Rosenthal, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten
X
31834
Schrattenbach
Hornungstal, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
X
31836
Schwarzau im Gebirge
Schwarzau im Gebirge, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten
X
31836
Schwarzau im Gebirge
Schwarzau im Gebirge, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen
X
31837
Seebenstein
Seebenstein, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden
X
31839
Ternitz
Flatz, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen, Norden und Nordosten
X
31839
Ternitz
Raglitz, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten
X
31839
Ternitz
Sieding, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden und Nordwesten
X
31839
Ternitz
St. Johann am Steinfelde, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen und Südwesten
X
31839
Ternitz
Pottschach, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten
X
31840
Thomasberg
Olbersdorf, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen
X
31840
Thomasberg
Olbersdorf, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordosten
X
31842
Vöstenhof
Vöstenhof, bestehende Grenze der Baulandwidmung
X
31843
Warth
Palm, bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung
X
31843
Warth
Kirchau, bestehende Grenze der Baulandwidmung an der Sraße
X
31845
Willendorf
Dörfles, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten
X
31845
Willendorf
Willendorf, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordosten
X
31847
Würflach
Würflach, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten
X
31847
Würflach
Würflach, bestehende Grenze der Baulandwidmung im Südosten
X
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