Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wildendürnbach
LRNI_2010047Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde WildendürnbachGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1213/26–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wildendürnbach
Ausgabedatum
29.06.2010
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wildendürnbach
1213/26–0
Kundmachung
47/10
2010-06-29
Blatt 1
Ausgegeben am29.06.2010
Jahrgang 201047. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16:
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wildendürnbach
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterSobotka
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 1. Juni 2010, Zl. IVW3-M-2165301/001-2010, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, der Gemeinde Wildendürnbach das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Von einem flachen silbernen Wellenbalken schrägrechts geteilt, vorne in Grün eine goldene Korngarbe aus sieben Ähren, unten in Blau auf einem grünen, silbern gesäumten Berg ein silberner sechseckiger Turm mit einem schmalen Fenster und einem roten Spitzdach mit goldenem Knauf.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, die vom Gemeinderat der Gemeinde Wildendürnbach festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Blau” genehmigt.
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