Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kirnberg an der Mank
LRNI_2010046Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kirnberg an der MankGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1213/25–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kirnberg an der Mank
Ausgabedatum
29.06.2010
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kirnberg an der Mank
1213/25–0
Kundmachung
46/10
2010-06-29
Blatt 1
Ausgegeben am29.06.2010
Jahrgang 201046. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16:
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kirnberg an der Mank
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterSobotka
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 27. April 2010, Zl. IVW3-M-3151501/001-2010, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, der Gemeinde Kirnberg an der Mank das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Durch einen schwarzweiß geschachteten Stab gespalten, rechts in Blau ein goldenes Mühlrad mit sechs Speichen, links in Weiß ein roter Pfahl.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, die vom Gemeinderat der Gemeinde Kirnberg an der Mank festgesetzten Gemeindefarben “Gold-Blau-Weiß” genehmigt.
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