Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Mitte
LRNI_2010045Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm NÖ MitteGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
8000/76–2
Titel
Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Mitte
Ausgabedatum
21.05.2010
Text
Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Mitte
8000/76–0
Stammverordnung
14/02
2002-01-31
Blatt 1, 2 , Anlagen 1-4
8000/76–1
19/06
2006-02-27
Anlage 1: Blattübersicht, Plan Nr. 37, 38, 55, 56 und 57, Anlage 4: teilweise
8000/76–2
45/10
2010-05-21
Blatt 1, Anlage 1: Blattübersicht, Plan Nr. 36, 37, 38, 39, 55, 56 und 74, Anlage 3 Anlage 4: teilweise
Ausgegeben am21.05.2010
Jahrgang 201045. Stück
Die NÖ Landesregierung hat am 23. Februar 2010 aufgrund der §§ 1 und 3 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000–23 , verordnet:
Änderung der Verordnung über ein Regionales
Raumordnungsprogramm NÖ Mitte
Die Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Mitte, LGBl. 8000/76, wird wie folgt geändert:
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHeuras
§ 1
Geltungsbereich
Dieses Raumordnungsprogramm gilt für die Landeshauptstadt St. Pölten, die Stadt mit eigenem Statut Krems an der Donau sowie die Verwaltungsbezirke Krems, St. Pölten und Lilienfeld.
§ 2
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung gelten als
§ 3
Zielsetzungen
mittelfristigen Bedarf, auf die ökologischen Grundlagen und auf andere Nutzungsansprüche.
Festlegung siedlungstrennender Grünzüge und Siedlungsgrenzen zur Sicherung regionaler Siedlungsstrukturen und typischer Landschaftselemente sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten.
Sicherung und Vernetzung wertvoller Biotope.
Rücksichtnahme auf die für die Wasserversorgung
relevanten Grundwasserkörper.
eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft.
§ 4
Maßnahmen für den Naturraum
(1) In den in Anlage 1 kenntlich gemachten wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten für die Trinkwasserversorgung dürfen die Widmungsarten Industriegebiet, Materialgewinnungsstätte, Friedhof, Abfallbehandlungsanlage, Aushubdeponie oder Lagerplatz aller Art bis zur Erlassung einer Verordnung gemäß §§ 34, 35 oder 54 Wasserrechtsgesetz 1959, BGBl. Nr. 215/1959, in der Fassung BGBl. I Nr. 123/2006, nur dann festgelegt werden, wenn die Raumverträglichkeitsprüfung nach § 14 Abs. 2 Z. 15 NÖ ROG 1976, LGBl. 8000–23, keine Unverträglichkeit hinsichtlich des Grundwasserschutzes ergeben hat.
(2) In den in Anlage 1 dargestellten erhaltenswerten Landschaftsteilen darf eine andere Widmungsart als Grünland-Land- und Forstwirtschaft nur dann festgelegt werden, wenn im Gemeindegebiet für die beabsichtigte Widmung keine andere Fläche in Betracht kommt.
§ 5
Maßnahmen für die Siedlungsentwicklung
(1) Siedlungsgrenzen, wie sie in den Anlagen 1 und 5 grafisch bzw. textlich festgelegt wurden, sind bei der Flächenwidmung wie folgt einzuhalten:
(2) In den regionalen Grünzonen, die in Anlage 1 dargestellt sind, dürfen nur solche Grünlandwidmungsarten gewidmet werden, die die raumgliedernde und siedlungstrennende Wirkung, die Naherholungsfunktion oder die Funktion der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche nicht gefährden. Die Festlegung der Widmung Verkehrsfläche ist nur dann zulässig, wenn die raumgliedernde und siedlungstrennende Funktion nicht gefährdet wird. Die Festlegung der Widmung Bauland ist in jedem Fall unzulässig.
§ 6
Maßnahmen für die Rohstoffgewinnung
Der Abbau von Sand und Kies in den Eignungszonen gemäß Anlage 2 ist in Form von Trockenbaggerungen durchzuführen.
In den Eignungszonen gemäß Anlage 1 und 2 und in den in den Anlagen 1 und 3 festgelegten Standorten und Eignungszonen dürfen nur solche Widmungsarten festgelegt werden, die einen künftigen Abbau der mineralischen Rohstoffe nicht erschweren oder verhindern.
§ 7
Schlussbestimmung
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Zentralraum, LGBl. 8000/76–2, außer Kraft.
Anlage 3
Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Mitte
LISTE DER STANDORTE SOWIE DER EIGNUNGSZONEN FÜR DIE
GEWINNUNG GRUNDEIGENER MINERALISCHER ROHSTOFFE
(MIT AUSNAHME VON SAND UND KIES)
Nr.
Gemeinde (Kartenblatt ÖK 1 : 50.000)
Bezeichnung Abbaugebiet
Material
Bewertung/Anmerkungen
1
Maria Laach amJauerling (36)
südwestlichdes Ortes
Marmor
Wasserbau- und Wurf-steine, bestehenderStandort
2
Albrechtsberg an derGroßen Krems (37)
bei Els
Marmor
Dekorstein (Grabsteinetc.), bestehenderStandort
3
Albrechtsberg an derGroßen Krems (37)
Arzwiesen
Marmor
Dekorstein,bestehender Standort
4
Albrechtsberg an derGroßen Krems (37)
Marbach ander KleinenKrems
Marmor
Wurf- und Wasserbausteine,bestehender Standort
5
Gföhl (37)
Dreitürmberg
GföhlerGneis
gebrochene Gesteinskörnungen, Wasser-bau- und Wurfsteine,Eignungszone
7
Karlstetten (37)
Rosenthal, WLandesstraße
Granulit
gebrochene Gesteinskörnungen, Eignungszone
8
Lichtenau imWaldviertel (37)
bei Brunn amWald
Marmor
gebrochene Gesteinskörnungen, Wasserbau- und Wurfsteine, Eignungszone
9
Paudorf (38)
Meidling imTal
Granulit
Gleisschotter,Wurfsteine, Straßenbau, Eignungszone
10
Kirchberg an derPielach (55)
Kirchberggegend
Hauptdolomit
diverse Bauzwecke, bestehender Standort
11
Kirchberg an derPielach (55)
Brandleiten
Hauptdolomit
diverse Bauzwecke, bestehender Standort
12
Rabenstein an derPielach (55)
Geiseben
Hauptdolomit
diverse Bauzwecke, Eignungszone
13
Kleinzell (56)
bei Ödhof
Opponitzerkalk
diverse Bauzwecke, Eignungszone
Nr.
Gemeinde (Kartenblatt ÖK 1 : 50.000)
Bezeichnung Abbaugebiet
Material
Bewertung/Anmerkungen
14
Ramsau (56)
Heugraben
Hauptdolomit
diverse Bauzwecke,Eignungszone
15
St. Pölten (56)
bei Nadelbach
Ton
Erzeugung von Putzgittern, Eignungszone
16
St. Pölten (56)
Schildberg
Lehm
Ziegelerzeugung,Eignungszone
17
St. Veit an der Gölsen(56)
Außerwiesenbach
Hauptdolomit
diverse Bauzwecke,Eignungszone
18
Schwarzenbach ander Pielach (73)
Seerotte
Hauptdolomit
diverse Bauzwecke,Eignungszone
19
Türnitz (73)
Weidenau
Hauptdolomit
Schüttmaterial, diverseBauzwecke, Eignungszone
20
Hohenberg (74)
Seebachtal
Wetter-steindolomit
kleinere Körnungen,diverse Bauzwecke,Eignungszone
21
Ramsau (74)
Roßstall
Oppo-nitzerKalk/Dolomit, Hauptdolomit
diverse Bauzwecke,Eignungszone
22
Türnitz (73)
Moosbachgraben
Wetter- steindolomit
diverse Bauzwecke,Eignungszone
Anlage 4
LISTE DER SIEDLUNGSGRENZEN FÜR DAS REGIONALE
RAUMORDNUNGSPROGRAMM NÖ MITTE
GEMEINDE
RAUMDEFINITION
LINEAR
FLÄCHIG
Landeshauptstadt Sankt Pölten
Sankt Pölten
Pottenbrunn: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden
x
Sankt Pölten
Ratzersdorf, Unterwagram, Oberwagram, Stattersdorf: bestehende bzw. erweiterte Grenzeder Baulandwidmung im Osten entlang der Geländekante des Wagrams
x
Sankt Pölten
Stattersdorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
x
Sankt Pölten
Betriebsgebiet nördlich von Stattersdorf: erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden
x
Stadt mit eigenem StatutKrems an der Donau
Krems an der Donau
Alauntal: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Krems an der Donau
Angern: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden bzw. teilweiseerweiterte Grenze der Baulandwidmung bis zur Gemeindegrenze
x
Krems an der Donau
Angern: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden von Schloß Wolfsberg
x
Krems an der Donau
Angern: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am südöstlichen Ortsausgang
x
Krems an der Donau
Brunnkirchen: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden, Osten, Süden und Westen
x
Krems an der Donau
Egelsee: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden, Westen und Süden
x
Krems an der Donau
Förthofgraben: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Krems an der Donau
Gneixendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang
x
Krems an der Donau
Goldberg (Rehberg): bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Krems an der Donau
Hollenburg: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsende
x
Krems an der Donau
Hollenburg: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden
x
Krems an der Donau
Kleedorf - westlicher Ortsausgang Krustettenerstraße - Hollenburger Hauptstraße:bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden und Süden
x
Krems an der Donau
Krems am Steindl: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden
x
Krems an der Donau
Kremser Kreuzberg: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung bzw. Grenzeinnerhalb der Baulandwidmung im Norden
x
Krems an der Donau
Rehberg (N): bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Krems an der Donau
Rehberg (S): bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Krems an der Donau
Reisperbachtal: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Krems an der Donau
Scheibenhof: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Krems an der Donau
Stein an der Donau: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmungim Norden und Westen
x
Krems an der Donau
Thallern: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden
x
Krems an der Donau
Thallern: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang
x
Krems an der Donau
Weinzierlberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung bzw. Grenze innerhalb derBaulandwidmung bis zur Geländekante im Norden, Osten, Süden und Westen
x
VB Krems an der Donau
Aggsbach
Aggsbach Markt: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden,Nordwesten und Westen
x
Aggsbach
Aggsbach Markt: bestehende Grenze der Baulandwidmung westlich der Bahngleise
x
Albrechtsberg an der Gr. Krems
Albrechtsberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang ander L 7064
x
Albrechtsberg an der Gr. Krems
Arzwiesen: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang
x
Albrechtsberg an der Gr. Krems
Arzwiesen: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang
x
Albrechtsberg an der Gr. Krems
Attenreith: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten
x
Albrechtsberg an der Gr. Krems
Els: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordwestlichen Ortsausgang
x
Albrechtsberg an der Gr. Krems
Eppenberg: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang
x
Albrechtsberg an der Gr. Krems
Harrau: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang
x
Albrechtsberg an der Gr. Krems
Klein Heinrichsschlag: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung an dernördlichen Ortsausfahrt
x
Bergern im Dunkelsteinerwald
Geyersberg-Nesselstauden: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsende
x
Bergern im Dunkelsteinerwald
Oberbergern: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am nordöstlichenOrtsausgang
x
Bergern im Dunkelsteinerwald
Oberbergern: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang
x
Bergern im Dunkelsteinerwald
Oberbergern: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang
x
Bergern im Dunkelsteinerwald
Scheiblwies: bestehende Grenze der Baulandwidmung südlich der L 7120
x
Bergern im Dunkelsteinerwald
Schenkenbrunn: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang
x
Bergern im Dunkelsteinerwald
Unterbergern: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang
x
Bergern im Dunkelsteinerwald
Unterbergern: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang
x
Bergern im Dunkelsteinerwald
Unterbergern: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südöstlichen Ortsausgang
x
Bergern im Dunkelsteinerwald
Unterbergern: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten
x
Droß
Droß: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsrand
x
Droß
Droß: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordöstlichen Ortsausgang
x
Droß
Droß: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang
x
Droß
Droß: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südwestlichen Ortsausgang
x
Droß
Droß: erweiterte Grenze (1 Bauplatztiefe) der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang
x
Dürnstein
Dürnstein: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Dürnstein
Oberloiben: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südöstlichen Ortsausgang
x
Dürnstein
Oberloiben: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang
x
Dürnstein
Rothenhof: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Dürnstein
Unterloiben: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsrand
x
Dürnstein
Unterloiben: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung an den westlichen Ortsausgängen
x
Furth bei Göttweig
Kleinwien: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang
x
Furth bei Göttweig
Oberfucha: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordöstlichen Ortsausgang beidseits der L7099
x
Furth bei Göttweig
Palt: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang an der Bahn
x
Furth bei Göttweig
Palt: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang
x
Furth bei Göttweig
Palt: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südöstlichen Ortsausgang
x
Furth bei Göttweig
Palt: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Furth bei Göttweig
Steinaweg: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang
x
Gedersdorf
Altweidling: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang
x
Gedersdorf
Brunn im Felde: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen und westlichen Ortsausgang
x
Gedersdorf
Gedersdorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östl. Ortsausgang entlang der B 35
x
Gedersdorf
Gedersdorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung an der westl. Ortsausfahrt der B 35
x
Gedersdorf
Gedersdorf: erweiterte Grenze der Baulandwidmung nach dem östlichen Ortsausgang jeweils bis zur bestehenden Tiefe der Presshäuser entlang der nördlichen Straßenseite
x
Gedersdorf
Schlickendorf: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang
x
Gedersdorf
Theiß: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang in Richtung Schlickendorf
x
Gedersdorf
Theiß: bestehende Grenze der Baulandwidmung an der östl. Ortsausfahrt (Zufahrt zum KW Theiß)
x
Gedersdorf
Theiß: bestehende Grenze der Baulandwidmung an der westlichen Ortsausfahrt
x
Gföhl
Großmotten: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang
x
Gföhl
Kühberg: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang
x
Gföhl
Neubau - östlicher Ortsteil: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Gföhl
Obermeisling: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang
x
Gföhl
Untermeisling: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang
x
Grafenegg
Engabrunn: erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden
x
Grafenegg
Grunddorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung an der nördlichen Ortsausfahrt
x
Grafenegg
Haitzendorf: erweiterte Grenze der Baulandwidmung beim Betriebsgebiet am südlichen Ortsausgang
x
Grafenegg
Schloss Grafenegg: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung entlang am Park vom Schloss Grafenegg im Osten und Westen
x
Grafenegg
Kamp: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südöstlichen Ortsausgang
x
Grafenegg
Kamp: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden
x
Grafenegg
Sittendorf - Kreuzung Straße Grafenegg: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung
x
Grafenegg
Sittendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang an der L 7012
x
Grafenegg
Sittendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang
x
Grafenegg
Sittendorf-Süd Ausfahrt Richtung Grafenegg: bestehende Grenze der Baulandwidmung an der südlichen Ausfahrt
x
Hadersdorf-Kammern
Kammern: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang
x
Jaidhof
Eisengraben: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang
x
Krumau am Kamp
Idolsberg: um eine Parzellentiefe erweiterte Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang (B 32)
x
Krumau am Kamp
Kampfeldsiedlung Block IV östlicher Teil: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Krumau am Kamp
Kampfeldsiedlung Block IV westlicher Teil: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden und Westen
x
Krumau am Kamp
Seesiedlung Block I: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Krumau am Kamp
Seesiedlung Block II: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Krumau am Kamp
Seesiedlung Block III: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Krumau am Kamp
Siedlungssplitter südlich der B 32 Querung vom Kamp (Thurnberg): bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Langenlois
Gobelsburg: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordwestlichen Ortsausgang in Richtung Langenlois
x
Langenlois
Kronsegg: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Langenlois
Langenlois: bestehende Grenze der Baulandwidmung am Ortsausgang am Loisbach
x
Langenlois
Langenlois: bestehende Grenze der Baulandwidmung am Ortsausgang am Siernitzbach
x
Langenlois
Langenlois: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am südöstlichen Ortsausgang Richtung Gobelsburg
x
Langenlois
Langenlois: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang
x
Langenlois
Reith: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordwestlichen Ortsausgang
x
Langenlois
Reith: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südöstlichen Ortsausgang
x
Langenlois
Schiltern: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordöstlichen Ortsausgang in Richtung Reith
x
Langenlois
Schiltern: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am nordwestlichen Ortsausgang
x
Langenlois
Schiltern: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südöstlichen Ortsausgang
x
Langenlois
Zeiselberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
x
Langenlois
Zöbing: bestehende Grenze der Baulandwidmung östlich der L 7008
x
Lengenfeld
Lengenfeld: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang
x
Lengenfeld
Lengenfeld: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am nordöstlichen Ortsausgang an der L 7032
x
Lichtenau im Waldviertel
Brunn am Walde: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am südöstlichen Ortsausgang
x
Lichtenau im Waldviertel
Baulandsplitter im Norden von Engelschalks: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Lichtenau im Waldviertel
Gloden-Süd: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
x
Lichtenau im Waldviertel
Großreinprechts: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsrand
x
Lichtenau im Waldviertel
Großreinprechts: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden an der L 7163
x
Lichtenau im Waldviertel
Großreinprechts: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen an der L 7164
x
Lichtenau im Waldviertel
Großreinprechts: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsrand
x
Lichtenau im Waldviertel
Kornberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordwestlichen Ortsausgang
x
Lichtenau im Waldviertel
Loiwein: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden an der L 7045
x
Lichtenau im Waldviertel
Mosersiedlung Großreinprechts: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Lichtenau im Waldviertel
Taubitz: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Südosten an der L 7062
x
Lichtenau im Waldviertel
Wurschenaigen: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang
x
Lichtenau im Waldviertel
Wurschenaigen: Grenze der bestehenden Bebauung am südöstlichen Ortsausgang
x
Maria Laach am Jauerling
Baulandsplitter am Weinberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Maria Laach am Jauerling
Baulandsplitter östlich Felbring: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Maria Laach am Jauerling
Benking: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Maria Laach am Jauerling
Hinterkogel: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Maria Laach am Jauerling
Kuffarn: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang
x
Maria Laach am Jauerling
Maria Laach: erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden
x
Maria Laach am Jauerling
Maria Laach: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordwestlichen Ortsausgang
x
Maria Laach am Jauerling
Schlaubing: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Mautern an der Donau
Baumgarten: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen
x
Mautern an der Donau
Hundsheim: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang an der B 33
x
Mautern an der Donau
Mautern: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang
x
Mautern an der Donau
Mautern: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
x
Mautern an der Donau
Mauternbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten
x
Mühldorf
Amstall und Siedlungssplitter: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Mühldorf
Elsarn: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang
x
Mühldorf
Mühldorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südwestlichen Ortsausgang an der L 7130
x
Mühldorf
Mühldorf: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am südwestlichen Ortsausgang
x
Mühldorf
Ötz: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden, Westen und Süden
x
Mühldorf
Ötz: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang
x
Mühldorf
Povat: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Mühldorf
Siedlungsgebiet im Osten von Mühldorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Mühldorf
Siedlungssplitter im Osten von Trandorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Mühldorf
Siedlungssplitter nördlich von Ötz: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Mühldorf
Thurn: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Mühldorf
Trandorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang
x
Mühldorf
Trandorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
x
Paudorf
Baulandsplitter südlich Eggendorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden
x
Paudorf
Eggendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsende
x
Paudorf
Höbenbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten
x
Paudorf
Höbenbach: erweiterte bzw. bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden und Nordwesten
x
Paudorf
Höbenbach: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsende
x
Paudorf
Krustetten: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang
x
Paudorf
Krustetten: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordwestlichen Ortsausgang
x
Paudorf
Meidling: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
x
Paudorf
Paudorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
x
Paudorf
Paudorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden an der L 7104
x
Paudorf
Tiefenfucha: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang
x
Paudorf
Tiefenfucha (Lichten Winkel): bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsende
x
Rastenfeld
Marbach im Felde: erweiterte Grenze der Baulandwidmung bis zum Weg
x
Rastenfeld
Niedergrünbach: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang
x
Rastenfeld
Rastenfeld - Siedlungssplitter im Norden an der B 38: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Rohrendorf bei Krems
Rohrendorf - Siedlungssplitter nördlich der Bahn: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Rohrendorf bei Krems
Rohrendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordöstlichen Ortsausgang am östlichen Rand der Baulandwidmung
x
Rohrendorf bei Krems
Rohrendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordöstlichen Ortsausgang am westlichen Rand der Baulandwidmung
x
Rohrendorf bei Krems
Rohrendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang
x
Rossatz-Arnsdorf
Bacharnsdorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Rossatz-Arnsdorf
Rossatz: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang
x
Rossatz-Arnsdorf
Rossatz: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang nördlich der B 33 bis zur erweiterten Grenze des Bauland-Wohngebietes zum westlichen Ortsausgang von Rossatzbach
x
Rossatz-Arnsdorf
St. Lorenz: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Sankt Leonhard am Hornerwald
Jägerbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Sankt Leonhard am Hornerwald
Kasernenhütten: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Sankt Leonhard am Hornerwald
Oberes Garser Straßenfeld: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten an der LH 58
x
Sankt Leonhard am Hornerwald
St. Leonhard: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Südosten
x
Sankt Leonhard am Hornerwald
St. Leonhard: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten an der LH 58
x
Sankt Leonhard am Hornerwald
Steinere Stiege: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden, Osten, Süden und Westen
x
Sankt Leonhard am Hornerwald
Wilhalm: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten
x
Sankt Leonhard am Hornerwald
Wolfshoferamt: erweiterte Grenze der Baulandwidmung in Richtung Westen
x
Schönberg am Kamp
Altenhof (nördlicher Ortsteil): bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Schönberg am Kamp
Baulandsplitter östlich der B 37: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
x
Schönberg am Kamp
Baulandsplitter östlich der B 37: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
x
Schönberg am Kamp
Fernitz: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Schönberg am Kamp
Freischling nördlicher Ortsteil: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
x
Schönberg am Kamp
Mollands: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen und nordöstlichen Ortsausgang
x
Schönberg am Kamp
Mollands: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang
x
Schönberg am Kamp
Plank: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden
x
Schönberg am Kamp
Plank: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten
x
Schönberg am Kamp
Schönberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordwestlichen Ortsausgang
x
Schönberg am Kamp
Schönberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang in Richtung Mollands
x
Schönberg am Kamp
Schönberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten
x
Schönberg am Kamp
Schönberg-Neustift: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Schönberg am Kamp
Stiefern: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang
x
Schönberg am Kamp
Stiefern: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang
x
Schönberg am Kamp
Teich: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Senftenberg
Hofstatt: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang
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Senftenberg
Imbach: bestehende bzw. erweiterte Baulandgrenze am östlichen Ortsende
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Senftenberg
Imbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
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Senftenberg
Meislingeramt - nördl. Baulandsplitter: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Senftenberg
Meislingeramt: bestehende Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang
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Senftenberg
Senftenberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang
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Senftenberg
Senftenberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden am westlichen Ortsausgang
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Senftenberg
Senftenberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
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Senftenberg
Siedlungssplitter an der L 7078: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Spitz
Spitz, rotes Tor: bestehende Grenze der Baulandwidmung an den nördlichen Ortsausgängen
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Spitz
Spitz: bestehende Grenze der Baulandwidmung am Ortsrand zur Donau
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Spitz
Vießling: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang
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Straß im Straßertale
Elsarn: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang
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Straß im Straßertale
Elsarn: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang
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Straß im Straßertale
Elsarn: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang
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Straß im Straßertale
Strass: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang
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Straß im Straßertale
Strass: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang
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Straß im Straßertale
Strass: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang an der L 43
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Straß im Straßertale
Wiedendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordwestlichen Ortsausgang
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Straß im Straßertale
Wiedendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südwestlichen Ortsausgang
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Stratzing
Stratzing: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang
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Stratzing
Stratzing: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang
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Weinzierl am Walde
Himberg südwestlicher Siedlungssplitter: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Weinzierl am Walde
Ostra: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang
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Weinzierl am Walde
Reichau: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang
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Weinzierl am Walde
Stixendorf Süden: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden
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Weinzierl am Walde
Stixendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang
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Weinzierl am Walde
Stixendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südöstlichen Ortsausgang
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Weinzierl am Walde
Stixendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südwestlichen Ortsausgang
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Weinzierl am Walde
Weinzierl: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen, westlichen undsüdöstlichen Ortsausgang
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Weißenkirchen in der Wachau
Baulandsplitter zwischen Joching und Weißenkirchen: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Weißenkirchen in der Wachau
Joching: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am nordöstlichen Ortsausgang
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Weißenkirchen in der Wachau
Joching: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am südwestlichen Ortsausgang
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Weißenkirchen in der Wachau
Joching: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang
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Weißenkirchen in der Wachau
Joching: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten
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Weißenkirchen in der Wachau
St. Michael: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Weißenkirchen in der Wachau
Weißenkirchen: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden und Osten
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Weißenkirchen in der Wachau
Weißenkirchen-Joching: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am südwestlichenOrtsausgang entlang der bestehenden Bebauung
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Weißenkirchen in der Wachau
Wösendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordwestlichen Ortsausgang
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Weißenkirchen in der Wachau
Wösendorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am nordöstlichen Ortsausgang an der B 3
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Weißenkirchen in der Wachau
Wösendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten
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VB Lilienfeld
Annaberg
Annaberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordosten
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Annaberg
Baulandsplitter an der B 20: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Eschenau
Eschenau, Sonnleitgraben: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
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Eschenau
Eschenau: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden
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Eschenau
Eschenau: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten u. Süden
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Hainfeld
Baulandsplitter Richtung Klammhöhe: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Hainfeld
Baulandsplitter westlich Obermaierhöfen: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Hainfeld
Baulandsplitter zwischen Gstettl und Hainfeld: bestehende Grenze der Baulandwidmung imNordosten, Südosten und Südwesten
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Hainfeld
Gstettl: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten, Norden und im Westen
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Hainfeld
Hainfeld, nördlich der Bahn: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden
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Hainfeld
Hainfeld, südlich der B 18: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Südenentlang der Höhenschichtlinie
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Hainfeld
Kaufmannsiedlung: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Hainfeld
Obermaierhöfen: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Hainfeld
Ramsaubachtal: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
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Hainfeld
Ramsaubachtal: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Südwesten
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Hainfeld
Siedlung an der B 18: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen
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Hohenberg
Thorhofgraben: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Kaumberg
Kaumberg: bestehende bzw. um eine Bauplatztiefe erweiterte Grenze der Baulandwidmungim Norden
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Kaumberg
Kaumberg: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden undSüdwesten
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Kleinzell
Baulandsplitter am Seitenbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Kleinzell
Fensterbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Kleinzell
Hölle: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Kleinzell
Innerhallbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Lilienfeld
Ortsteil südlich der Traisen, Stiftsbereich: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
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Mitterbach am Erlaufsee
Baulandsplitter bei Trettelhof: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen
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Mitterbach am Erlaufsee
Seerotte: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden
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Mitterbach am Erlaufsee
Siedlung Richtung Kapschhof: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten
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Ramsau
Ramsau: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am westlichenOrtsausgang
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Ramsau
Ramsau: erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Westen
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Ramsau
Ramsau nördlicher Ortsteil: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden
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Ramsau
Unterried: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Rohrbach an der Gölsen
Bernreith: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
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Rohrbach an der Gölsen
Oberrohrbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten
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Rohrbach an der Gölsen
Rohrbach: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Nordosten ander LH 132
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Sankt Aegyd am Neuwalde
Kernhof: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen
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Sankt Aegyd am Neuwalde
Oberkeerweg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden, Osten, Süden undWesten
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Sankt Aegyd am Neuwalde
St. Aegyd - Baulandsplitter im Süden: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Sankt Veit an der Gölsen
Kropfsdorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen, Norden und Nordosten
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Sankt Veit an der Gölsen
St. Veit nördlich der Bahn: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
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Sankt Veit an der Gölsen
Wiesenfeld: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
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Sankt Veit an der Gölsen
Wiesenfeld: erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Südwesten
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Traisen
Reisenbachtal - südl. Kulmhof: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden und Südwesten
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Traisen
Ritzengrub: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
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tTraisen
Traisen - Siedlungsteil gegenüber der Einmündung der B 18: bestehende Grenze im Westen und Norden
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Traisen
Traisen - westlich der Annenhofsiedlung: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Südwesten
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Türnitz
Rempel: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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VB Sankt Pölten
Altlengbach
Audorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Altlengbach
Außermanzing: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
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Altlengbach
Baulandsplitter im Ödengraben: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Altlengbach
Kohlreith (Hochfeld): bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Altlengbach
Linden: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Altlengbach
Nest: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden, Osten und Südosten
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Altlengbach
Siedlung am Güterweg Auhofstraße: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Altlengbach
Siedlung an der Dorfwiesen: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden und Westen
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Altlengbach
Siedlung an der Edelbauerstraße: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Altlengbach
östliche Siedlung an der Großgrabenstraße: bestehende bzw. erweiterte Grenze derBaulandwidmung im Norden, Osten, Süden und Westen
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Altlengbach
westliche Siedlung an der Großgrabenstraße: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Altlengbach
Siedlung an der Gschaidstraße (LH 125): bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Altlengbach
Siedlung an der Höferstraße: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Altlengbach
Siedlung an der Kleinbergstraße: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Altlengbach
Siedlung an der Koglstraße: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Altlengbach
Siedlung an der Kohlhöflergasse: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Altlengbach
Siedlung an der Sandlhofstraße: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Altlengbach
Siedlung bei Hochstraß: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Altlengbach
Siedlung Steineckl: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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aAltlengbach
Siedlungssplitter an der Steinecklstraße: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Asperhofen
Asperhofen: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung an der B 19
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Asperhofen
Baulandsplitter südöstlich von Erlaa: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Asperhofen
Eichberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Asperhofen
Erlaa: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Asperhofen
Geigelberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Asperhofen
Grabensee: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
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Asperhofen
Groß-Graben: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden
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Asperhofen
Haghöfen: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten
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Asperhofen
Johannesberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
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Asperhofen
Kleingraben: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Asperhofen
Siegersdorf: bestehende bzw. erweiterte (ca. 20 m) Grenze der Baulandwidmung im Norden
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Asperhofen
Siegersdorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten
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Asperhofen
Weinzierl: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang
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Böheimkirchen
Baulandsplitter bei Rapoltendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung (Ziegeldorf)
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Böheimkirchen
Dürnhag: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordosten
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Böheimkirchen
Furth - Außerkasten: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südöstlichen Ortsausgang an der LH 110
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Böheimkirchen
Jeutendorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden an der L 5076
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Böheimkirchen
Jeutendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
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Böheimkirchen
Lanzendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
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Böheimkirchen
Siebenhirten: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen und Norden
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Böheimkirchen
Untergrafendorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze an der LH 110
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Brand-Laaben
Baulandsplitter an der LH 119 und der LH 110: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Brand-Laaben
Brand: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten
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Brand-Laaben
Klamm: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang an der LH 119
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Brand-Laaben
Laaben: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang
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Brand-Laaben
Pyrath: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Brand-Laaben
Siedlungen an der L 5096 zwischen Klamm und Stollberg: bestehende Grenzen der Baulandwidmung an den vorhandenen Ortsausgängen im Osten und Westen
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Brand-Laaben
Siedlungsteile an der LH 119: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Eichgraben
Baulandsplitter im Süden von Hinterleiten: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Eichgraben
Hinterleiten: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordosten und Osten
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Eichgraben
Hutten: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
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Eichgraben
Hutten: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Südosten
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Eichgraben
Hutten: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Südwesten
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Eichgraben
Knagg - Ottenheim: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden, Süden und Südwesten
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Eichgraben
Ottenheim: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten, Süden und Westen
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Frankenfels
Baulandsplitter im Fischbachtal: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
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Frankenfels
Baulandsplitter westlich der Pernarotte: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Frankenfels
Frankenfels: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden
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Frankenfels
Frankenfels: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen
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Frankenfels
Laubenbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Frankenfels
Rosenbühelrotte: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Frankenfels
Tiefgrabenrotte: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Frankenfels
Wiesrotte-Taxberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
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Gerersdorf
Grillenhöfe: erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten
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Gerersdorf
Hofing: erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Westen
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Hafnerbach
Stein-Eichberg: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden und Osten
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Hafnerbach
Wimpassing: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden
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Hafnerbach
Windschnur: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden
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Haunoldstein
Haunoldstein: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Westen
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Haunoldstein
westlichen Pielachhäuser: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Haunoldstein
östlichen Pielachhäuser: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten, Süden und Westen
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Haunoldstein
Pottschollach: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang
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Herzogenburg
Ossarn: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten
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Herzogenburg
Wielandsthal: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
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Herzogenburg
Wielandsthal: erweiterte Grenze der Baulandwidmung bis vor die Geländekante im Süden
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Hofstetten-Grünau
Bauland westlich Bachbauer: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Hofstetten-Grünau
Grünau: bestehende bzw. erweiterte Baulandwidmung im Norden und Westen
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Hofstetten-Grünau
Grünsbachtal: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden, Westen und Norden
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Hofstetten-Grünau
Hofstetten: erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Nordosten
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Hofstetten-Grünau
Mainburg: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden und Westen
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Hofstetten-Grünau
Siedlung im Osten von Mainburg: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Hofstetten-Grünau
Siedlungsteil südlich der Pielach: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden und Osten
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Inzersdorf-Getzersdorf
Getzersdorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung bis zur Geländekante im Westen
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Inzersdorf-Getzersdorf
Getzersdorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten an der L 5016
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Inzersdorf-Getzersdorf
Getzersdorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden an der L 5012
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Inzersdorf-Getzersdorf
Inzersdorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang
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Inzersdorf-Getzersdorf
Inzersdorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Nordosten, Norden und Nordwesten
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Inzersdorf-Getzersdorf
Walpersdorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden an der LH 110
x
Inzersdorf-Getzersdorf
Wetzmannsthal: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang
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Inzersdorf-Getzersdorf
Wetzmannsthal: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden und Nordosten
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Kapelln
Etzersdorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang
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Kapelln
Kapelln: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang
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Kapelln
Kapelln: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen
x
Karlstetten
Karlstetten: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden
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Karlstetten
Karlstetten: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten
x
Kasten bei Böheimkirchen
Baulandsplitter zwischen Kasten und Steinabruck: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang
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Kasten bei Böheimkirchen
Fahrafeld: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang
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Kasten bei Böheimkirchen
Kasten: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten
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Kasten bei Böheimkirchen
Steinabruck: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen
x
Kirchberg an der Pielach
Äußere Marbachmühle: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden, Osten, Süden und Westen
x
Kirchberg an der Pielach
Baulandsplitter bei Dobersnigg: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Kirchberg an der Pielach
Baulandsplitter im Gölsnitzgraben: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Kirchberg an der Pielach
Baulandsplitter westlich von Tradigist: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden, Osten, Süden und Westen (Tradigistdorf)
x
Kirchberg an der Pielach
Breimühl: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Kirchberg an der Pielach
Großschindleck: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Kirchberg an der Pielach
Innere Marbachmühle: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Kirchberg an der Pielach
Marbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
x
Kirchberg an der Pielach
Marbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen
x
Kirchberg an der Pielach
Schwerbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordosten
x
Kirchberg an der Pielach
Schwerbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten
x
Kirchberg an der Pielach
Siedlungssplitter im Soisbachtal: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Kirchberg an der Pielach
Siedlungssplitter im Tradigisttal: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Kirchberg an der Pielach
Soisgegend (Rehgraben): bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
x
Kirchberg an der Pielach
Tradigist: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
x
Kirchberg an der Pielach
Unterhaus: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Kirchberg an der Pielach
Warth: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Südosten
x
Kirchstetten
Doppel: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südwestlichen Ortsausgang
x
Kirchstetten
Doppel: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordosten
x
Kirchstetten
Fuchsberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang
x
Kirchstetten
Hinterholz: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Südwesten
x
Kirchstetten
Im Hag: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
x
Kirchstetten
Kirchstetten-Nord: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
x
Kirchstetten
Kirchstetten-Süd: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
x
Kirchstetten
Paltram: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordöstlichen Ortsausgang
x
Kirchstetten
Totzenbach: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten und Norden
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Kirchstetten
Waasen: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden und Südosten
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Loich
Baulandsplitter südlich Dobersnigg: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Loich
Loich: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang
x
Loich
Loich: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten
x
Maria-Anzbach
Burgstall: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang
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Maria-Anzbach
Burgstall: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten
x
Maria-Anzbach
Burgstall: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Südwesten
x
Maria-Anzbach
Furth: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang
x
Maria-Anzbach
Götzwiesen: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Maria-Anzbach
Groß Raßberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden und Westen
x
Maria-Anzbach
Gschwendt: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Maria-Anzbach
Knagg: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Maria-Anzbach
Maria Anzbach - Siedlungsgebiet südlich der Bahn: bestehende bzw. im Westen erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden
x
Maria-Anzbach
Meierhöfen: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen und Süden
x
Maria-Anzbach
Siedlung an der B 44: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden, Osten und Westen
x
Maria-Anzbach
Siedlung an der L 2251: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Maria-Anzbach
Unteroberndorf: bestehende bzw. bis zur Geländestufe erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden
x
Maria-Anzbach
Unteroberndorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten
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Markersdorf-Haindorf
Haindorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten
x
Markersdorf-Haindorf
Siedlungssplitter bei Mitterau: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Michelbach
Mayerhöfen: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden
x
Michelbach
Michelbach Markt: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
x
Neidling
Baulandsplitter westlich von Dietersberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Neidling
Dietersberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
x
Neidling
Enikelberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang
x
Neidling
Enikelberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen, Norden und Süden
x
Neidling
Flinsbach: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden
x
Neidling
Griechenberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen und am westlichen Ortsausgang
x
Neulengbach
Almersberg: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden
x
Neulengbach
Baulandsplitter westlich von Ollersbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Neulengbach
Ebersberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen
x
Neulengbach
Laa an der Tulln: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Neulengbach
Markersdorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang
x
Neulengbach
Ollersbach, Tausendblum: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden, Osten, Süden und Westen
x
Neulengbach
Siedlung bei Unterdambach: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Neulengbach
St. Christophen: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang
x
Neulengbach
Stocket: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Westen und Süden
x
Neulengbach
Straß: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden und Norden
x
Neulengbach
Unterdambach: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
x
Neulengbach
Untereichen: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Neulengbach
Unterwolfsbach: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten
x
Neustift-Innermanzing
Almerberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Neustift-Innermanzing
Barbaraholz: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Neustift-Innermanzing
Neustift: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
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Neustift-Innermanzing
Oberkühberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten, Südosten und Süden
x
Neustift-Innermanzing
Siedlungssplitter südlich Almerberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Neustift-Innermanzing
Wolfsgrub: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Nußdorf ob der Traisen
Franzhausen: bestehende bzw. um eine Parzellentiefe erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten an der L 5005
x
Nußdorf ob der Traisen
Franzhausen: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen
x
Nußdorf ob der Traisen
Nußdorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen
x
Nußdorf ob der Traisen
Reichersdorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten (an der L 5013)
x
Nußdorf ob der Traisen
Reichersdorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Westen
x
Nußdorf ob der Traisen
Reichersdorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden an der Böschung bzw. an der Straße
x
Nußdorf ob der Traisen
Ried: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen
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Nußdorf ob der Traisen
Theyern: erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Westen
x
Ober-Grafendorf
Baumgarten: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten
x
Ober-Grafendorf
Obergrafendorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze im Osten
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Obritzberg-Rust
Hofstetten, Neustift: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Westen
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Obritzberg-Rust
Obritzberg, Landhausen: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
x
Obritzberg-Rust
Thallern: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Prinzersdorf
Prinzersdorf - Ortsteil südlich der Westbahn: erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten
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Pyhra
Baulandsplitter zwischen Getzersdorf und Schnabling: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Pyhra
Burbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang
x
Pyhra
Gattring: bestehende Grenze der Baulandwidmung
x
Pyhra
Kirchweg: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am nördlichen undam südlichen Ortsausgang
x
Pyhra
Pyhra: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten an der L 5101
x
Pyhra
Raking: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
x
Pyhra
Reichenhag: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang
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Pyhra
Schauching: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten und Norden
x
Pyhra
Wald: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen
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Rabenstein an der Pielach
Ausgang des Königsbachtales: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen
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Rabenstein an der Pielach
Rabenstein: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
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Rabenstein an der Pielach
Siedlungsteil im Königsbachtal: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Rabenstein an der Pielach
Siedlungsteil westlich des Hauptortes: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden, Süden und Westen
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Rabenstein an der Pielach
Steinklamm, östlicher Siedlungsteil: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Rabenstein an der Pielach
Steinklamm: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
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Rabenstein an der Pielach
Tradigist: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Westen und Norden
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Rabenstein an der Pielach
Tradigist: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang an der L 5217
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Rabenstein an der Pielach
Tradigist: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden
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Rabenstein an der Pielach
Warth: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Nordosten
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Sankt Margarethen a.d. Sierning
St. Margarethen: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Nordosten
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Sankt Margarethen a.d. Sierning
Unterradl: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordosten, Osten und Südosten
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Sankt Margarethen a.d. Sierning
Wilhersdorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Nordosten an der B 29
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Schwarzenbach an der Pielach
Baulandsplitter östlich dem Ortsgebiet von Schwarzenbach: bestehende Grenze derBaulandwidmung
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Schwarzenbach an der Pielach
Obertal: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Schwarzenbach an der Pielach
Schwarzenbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
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Statzendorf
Kuffern: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden
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Statzendorf
Statzendorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten
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Stössing
Baulandsplitter nördlich von Hochgschaid an der L 2312: bestehende Grenze derBaulandwidmung
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Stössing
Baulandsplitter nördlich von Hochgschaid: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Stössing
Hendelgraben: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten
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Stössing
Hochgschaid: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang
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Stössing
Siedlungssplitter südöstlich von Stössing: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Stössing
Siedlungsteil südlich Grabenbauern: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Traismauer
Frauendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden und Osten
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Traismauer
Gemeinlebarn: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden und Nordosten
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Traismauer
Hilpersdorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden und Osten
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Traismauer
St. Georgen: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden
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Traismauer
Traismauer: bestehende bzw. erweiterte (bis zur Geländekante) Grenze der Baulandwidmung südlich der Bahnlinie
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Traismauer
Wagram ob der Traisen: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen
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Traismauer
Waldletzberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten
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Traismauer
Waldletzberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden
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Weinburg
Dietmannsdorf (Altort): bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden westlich der Straße
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Weinburg
Dietmannsdorf (Neubaugebiet): bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden westlich der Straße
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Weinburg
Eck: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Weinburg
Engelsdorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Weinburg
Klangen: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten
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Weinburg
Öd: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Weinburg
Siedlungsteil am Kuhberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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Weinburg
Weinburg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden
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Weinburg
Weinburg: bestehende bzw. bis zum Güterweg erweiterte Grenze der Baulandwidmung imSüdwesten
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Weißenkirchen an der Perschling
Murstetten: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am nordöstlichenOrtsausgang
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Weißenkirchen an der Perschling
Perschling: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am südöstlichenOrtsausgang
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Weißenkirchen an der Perschling
Weißenkirchen: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am nördlichenOrtsausgang
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Wilhelmsburg
Kreisbach: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden
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Wilhelmsburg
Pömmern: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang
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Wilhelmsburg
Pömmern: erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden
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Wilhelmsburg
Wilhelmsburg: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden undNordwesten
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Wölbling
Ambach: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang
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Wölbling
Kühstandsiedlung: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden an der L 5042
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Wölbling
Landersdorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden undRichtung Kühstandsiedlung
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Wölbling
Landersdorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden
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Wölbling
Oberwölbling: bestehende bzw. bis zur Geländekante erweiterte Grenze der Baulandwidmungim Norden
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Wölbling
Ratzersdorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden und Nordwesten
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Wölbling
Unterwölbling: bestehende bzw. um eine Parzellentiefe erweiterte Grenze der Baulandwidmungim Norden
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Wölbling
Unterwölbling: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten und Nordosten
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Wölbling
Viehausen: bestehende Grenze der Baulandwidmung
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