Verordnung über den Schulversuch “Mehrberuflichkeit an Landwirtschaftlichen Fachschulen”
LRNI_2010017Verordnung über den Schulversuch “Mehrberuflichkeit an Landwirtschaftlichen Fachschulen”Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
5025/28–2
Titel
Verordnung über den Schulversuch “Mehrberuflichkeit an Landwirtschaftlichen Fachschulen”
Ausgabedatum
05.03.2010
Text
Verordnung über den Schulversuch “Mehrberuflichkeit an Landwirtschaftlichen Fachschulen”
5025/28–0
Stammverordnung
27/04
2004-05-13
Blatt 1-4
5025/28–1
47/06
2006-06-30
Blatt 1, 2
5025/28–2
17/10
2010-03-05
Blatt 1-5
Ausgegeben am05.03.2010
Jahrgang 201017. Stück
Die NÖ Landesregierung hat am 9. Februar 2010 aufgrund des § 99 des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. 5025–8 , verordnet:
Änderung der Verordnung über den Schulversuch
“Mehrberuflichkeit an
Landwirtschaftlichen Fachschulen“
Artikel I
Die Verordnung über den Schulversuch “Mehrberuflichkeit an Landwirtschaftlichen Fachschulen”, LGBl. 5025/28, wird wie folgt geändert:
Artikel II
Artikel I tritt am 6. September 2010 in Kraft.
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHeuras
§ 1
Art und Ziel des Schulversuches
(1) Zur Erprobung besonderer pädagogischer und schulorganisatorischer Maßnahmen wird der Schulversuch “Mehrberuflichkeit an Landwirtschaftlichen Fachschulen” als ganzjährige Sonderform auf der Ebene der 12. Schulstufe angeordnet:
Standort
Lehrberuf(e)
Edelhof
Tischlerei, ZimmereiMaurer/Maurerin
Gießhübl
Maschinenfertigungstechnik
Hohenlehen
Tischlerei, ZimmereiMaurer/Maurerin
Mistelbach
Informationstechnologie-Technik
Warth
Metallbearbeitung
(2)
Ziel dieses Schulversuches ist es,
Personen auf die selbstständige Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes vorzubereiten und
eine zusätzliche systematische Ausbildung im
angeführten Lehrberuf durchzuführen, um eine Zulassung zur Lehrabschlussprüfung im angeführten Lehrberuf gemäß § 23 Abs. 9 des Berufsausbildungsgesetzes – BAG, BGBl. Nr. 142/1969 in der Fassung BGBl. I Nr. 82/2008, zu erreichen.
§ 2
Aufnahmevoraussetzungen
(1) Bewerberinnen und Bewerber müssen
(2) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Schulversuch besteht nicht.
§ 3
Stundentafel
Der Unterricht hat nach der jeweiligen Stundentafel laut Anlage 1 bis 5 zu erfolgen.
§ 4
Bildungs- und Lehraufgaben;
didaktische Grundsätze
Die für den Schulversuch geltenden Bildungs- und Lehraufgaben und die didaktischen Grundsätze sind von der Schulbehörde festzulegen und in der Schule kundzumachen.
§ 5
Durchführung des Schulversuches
(1) Die Lern- und Arbeitsmittelbeiträge (§ 10 Abs. 2 des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes) dürfen je Schülerin bzw. Schüler und Semester € 310,– nicht übersteigen.
(2) Dieser Schulversuch darf erstmals nur geführt werden, wenn mindestens acht Bewerberinnen bzw. Bewerber pro Standort aufgenommen wurden. Nach erstmaliger Durchführung des Schulversuches beträgt die Mindestschülerinnenzahl bzw. Mindestschülerzahl zwölf.
(3) In jedem Schuljahr darf an den Standorten Edelhof und Hohenlehen dieser Schulversuch entweder mit den Lehrberufen Tischlerei, Zimmerei oder dem Lehrberuf Maurer/Maurerin durchgeführt werden. Die Schulleitungen der landwirtschaftlichen Fachschulen Edelhof und Hohenlehen haben im Einvernehmen mit der Schulbehörde bis spätestens Ende November festzulegen, ob im folgenden Schuljahr die Lehrberufe Tischlerei, Zimmerei oder der Lehrberuf Maurer/Maurerin geführt wird.
§ 6
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 6. September 2004 in Kraft.
Standorte Edelhof und Hohenlehen Tischlerei, Zimmerei
Anlage 1
Wochenstunden
A. Persönlichkeitsbildung
Religion
2
Deutsch und Kommunikation *)
1
Bewegung und Sport
2
B. Unternehmerische Bildung
Betriebswirtschaft undRechnungswesen
1
Computergestützte Technologie
2
Mathematik und Fachrechnen *)
2
Berufsbezogenes Englisch
1
C. Fachspezifische Bildung
Fachkunde
4
Fachzeichnen mit Konstruktionslehre **)
5
Praktischer Unterricht **)
16
Gesamt
36
*) eine einstündige Schularbeit pro Semester
**) Unterricht in Gruppen
Standorte Edelhof und Hohenlehen Maurer/Maurerin
Anlage 2
Wochenstunden
A. Persönlichkeitsbildung
Religion
2
Deutsch und Kommunikation *)
1
Bewegung und Sport
2
B. Unternehmerische Bildung
Betriebswirtschaft undRechnungswesen
1
Computergestützte Technologie
2
Mathematik und Fachrechnen *)
2
Berufsbezogenes Englisch
1
C. Fachspezifische Bildung
Fachkunde
8
Fachzeichnen
5
Praktischer Unterricht **)
12
Gesamt
36
*) eine einstündige Schularbeit pro Semester
**) Unterricht in Gruppen
Standort Gießhübl
Anlage 3
Wochenstunden
A. Persönlichkeitsbildung
Religion
2
Deutsch und Kommunikation *)
1
Bewegung und Sport
2
B. Unternehmerische Bildung
Betriebswirtschaft undRechnungswesen
1
Angewandte Mathematik *)
4
Computergestütztes Fachzeichnen
6
Berufsbezogenes Englisch
1
C. Fachspezifische Bildung
Mechanische Technologie
6
Laboratoriumsübungen **)
8
Praktischer Unterricht **)
5
Gesamt
36
*) eine einstündige Schularbeit pro Semester
**) Unterricht in Gruppen (höchstens 9 Schülerinnen bzw. Schüler)
Standort Mistelbach
Anlage 4
Wochenstunden
A. Persönlichkeitsbildung
Religion
2
Deutsch und Kommunikation *)
1
Bewegung und Sport
1
B. Unternehmerische Bildung
Betriebswirtschaft undRechnungswesen
1
Angewandte Mathematik undPhysik*)
3
Berufsbezogenes Englisch
1
Projektmanagement
1
C. Fachspezifische Bildung
Geräte- und Datentechnik
3,5
Netzwerktechnik
6,5
Systembetreuung
3
Praktischer Unterricht **)
13
Gesamt
36
*) eine einstündige Schularbeit pro Semester
**) Unterricht in Gruppen
Standort Warth
Anlage 5
Wochenstunden
A. Persönlichkeitsbildung
Religion
2
Deutsch und Kommunikation *)
1
Bewegung und Sport
2
B. Unternehmerische Bildung
Betriebswirtschaft undRechnungswesen
1
Computergestützte Technologie,Mathematik und Fachrechnen *)
2
Berufsbezogenes Englisch
1
C. Fachspezifische Bildung
Fachkunde
4
Fachzeichnen mit Konstruktionslehre **)
5
Praktischer Unterricht undLaboratoriumsübungen **)
18
Gesamt
36
*) eine einstündige Schularbeit pro Semester
**) Unterricht in Gruppen
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