Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Aderklaa
LRNI_2009047Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde AderklaaGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1213/22–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Aderklaa
Ausgabedatum
17.04.2009
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Aderklaa
1213/22–0
Kundmachung
47/09
2009-04-17
Blatt 1
Ausgegeben am17.04.2009
Jahrgang 200947. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–14:
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Aderklaa
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterSobotka
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. März 2009, Zl. IVW3-M-3080101/001-2009, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–14, der Gemeinde Aderklaa das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Im schräglinks geteilten Schild oben in Gold ein blaues Dreieck, belegt mit einem goldenen, oben und am Querholz zugespitzten Kreuz, unten in Grün eine goldene, aus sieben Ähren bestehende Korngarbe.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–14, die vom Gemeinderat der Gemeinde Aderklaa festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gold-Grün” genehmigt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.