Kundmachung über die teilweise Aufhebung der Änderung des Bebauungsplanes der Marktgemeinde Vösendorf
LRNI_2009031Kundmachung über die teilweise Aufhebung der Änderung des Bebauungsplanes der Marktgemeinde VösendorfGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
8201/18–0
Titel
Kundmachung über die teilweise Aufhebung der Änderung des Bebauungsplanes der Marktgemeinde Vösendorf
Ausgabedatum
20.02.2009
Text
Kundmachung über die teilweise Aufhebung der Änderung des Bebauungsplanes der Marktgemeinde Vösendorf
8201/18–0
Kundmachung
31/09
2009-02-20
Blatt 1
Ausgegeben am20.02.2009
Jahrgang 200931. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG:
Kundmachung über die teilweise Aufhebung der Änderung des Bebauungsplanes der Marktgemeinde Vösendorf
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannPröll
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2008, V 399/08-8, die Verordnung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes der Marktgemeinde Vösendorf, Beschluss des Gemeinderates vom 3. Oktober 2006, Z Bau 80/06 und 86/06, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 4. Oktober 2006 bis 19. Oktober 2006, soweit sie das Grundstück 1431/1, KG Vösendorf, betrifft, als gesetzwidrig aufgehoben.
Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 21. Jänner 2009 zugestellt.
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