Verordnung über die Höhe der Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen für das Jahr 2009
LRNI_2008082Verordnung über die Höhe der Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen für das Jahr 2009Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1005/1–0
Titel
Verordnung über die Höhe der Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen für das Jahr 2009
Ausgabedatum
30.10.2008
Text
Verordnung über die Höhe der Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen für das Jahr 2009
1005/1–0
Stammverordnung
82/08
2008-10-30
Blatt 1
Ausgegeben am30.10.2008
Jahrgang 200882. Stück
Die NÖ Landesregierung hat am 7. Oktober 2008 aufgrund des § 17a Abs. 3 des NÖ Gemeinde-Bezügegesetzes, LGBl. 1005–15 , verordnet:
Verordnung über die Höhe der Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen für das Jahr 2009
Niederöstereichische Landesregierung:LandesratSobotka
Niederöstereichische Landesregierung:Landeshauptmann- StellvertreterLeitner
§ 1
Die Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen betragen für das Jahr 2009 je Gemeinderat in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl
bis
500 EW
€ 218,13
von
501
bis
1.000 EW
€ 329,89
von
1.001
bis
2.000 EW
€ 436,30
von
2.001
bis
3.000 EW
€ 655,50
von
3.001
bis
4.000 EW
€ 727,51
von
4.001
bis
5.000 EW
€ 800,58
von
5.001
bis
7.000 EW
€ 873,66
von
7.001
bis
10.000 EW
€ 945,64
von
10.001
bis
20.000 EW
€ 1.018,72
von
20.001
bis
30.000 EW
€ 1.091,79
mehr als
30.000 EW
€ 1.164,87
§ 2
Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.