Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Litschau
LRNI_2007066Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde LitschauGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1213/20–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Litschau
Ausgabedatum
07.09.2007
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Litschau
1213/20–0
Kundmachung
66/07
2007-09-07
Blatt 1
Ausgegeben am07.09.2007
Jahrgang 200766. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Litschau
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterOnodi
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 6. August 2007, Zl. IVW3-M-3092501/002-2007, gemäß § 4 Abs.1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Stadtgemeinde Litschau das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Rot zwei gekreuzte silberne Hellebarden.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Litschau festgesetzten Gemeindefarben “Weiß und Rot” genehmigt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.