Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Klausen-Leopoldsdorf
LRNI_2007017Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Klausen-LeopoldsdorfGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1213/19–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Klausen-Leopoldsdorf
Ausgabedatum
15.03.2007
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Klausen-Leopoldsdorf
1213/19–0
Kundmachung
17/07
2007-03-15
Blatt 1
Ausgegeben am15.03.2007
Jahrgang 200717. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Klausen-Leopoldsdorf
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterOnodi
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 20. Februar 2007, Zl. IVW3-M-3061601/001-2007, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Gemeinde Klausen-Leopoldsdorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Grün schräggekreuzt eine silberne Zugsäge und ein silbernes Sappel, darunter aus einem blauen Schildfuß wachsend eine silberne Bachklause mit zwei rundbogigen Durchlässen und zwei Wehrhäuschen mit Walmdach.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Gemeinde festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß- Blau” genehmigt.
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